Foto: Prof. Karl Lauterbach (c) BMG/Jan Pauls

Krankenhausreform: Regierungskommission wird aufgelöst und veröffentlicht abschließende Stellungnahmen

Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat ihre Arbeit nach der Abgabe ihrer beiden abschließenden Stellungnahmen (13 und 14) beendet. Die Kommission fordert eine langfristige, gemeinsame Finanzierung der Krankenhausversorgung durch Bund und Länder und betont, dass der Reformprozess auch nach der erfolgreichen Verabschiedung der Krankenhausreform fortgesetzt werden muss.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärt: „Die Krankenhausreform zu verabschieden, war ein großer Erfolg. Doch damit ist die Arbeit nicht getan. Um flächendeckend gute stationäre Versorgung zu gewährleisten, muss der Reformprozess weitergehen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Regierungskommission weitere Empfehlungen abgegeben hat, die weit in die Zukunft reichen. Ich danke der Kommission und ihrem Leiter Prof. Tom Bschor für ihre wertvolle Arbeit. Sie ist ein herausragendes Beispiel für das Zusammenwirken von Wissenschaft und Politik.“

„Trotz Spitzenausgaben innerhalb Europas erzielt Deutschland nur mittelmäßige Ergebnisse in zentralen Parametern der Morbidität und Mortalität. Die älter werdende Babyboomer-Generation, der zunehmende Fachkräftemangel und die durch Innovationen weiter steigenden Gesundheitsausgaben erfordern eine konsequente Reform von Planung und Struktur des Gesundheitssystems. Es ist gut, dass mit der umfassenden Krankenhausreform ein sehr bedeutender erster Schritt gegangen wurde. Die Regierungskommission führt in ihrer abschließenden 14. Stellungnahme aus, wie eine reformierte Krankhausversorgung in einem integrierten Gesundheitssystem der Zukunft aussehen kann.“, sagt Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung.

Investitionsfinanzierung: Reformbedarf in den Bundesländern

In der 13. Stellungnahme kritisiert die Kommission die unzureichende Investitionsfinanzierung der Bundesländer. Diese kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Bestandsinvestitionen nur ungenügend nach und decken lediglich die Hälfte der benötigten Investitionskosten. Die Kommission schlägt ein Anreizsystem vor, um die erforderliche Investitionsquote von 7 bis 9 Prozent der Krankenhauserlöse zu erreichen:

  • Bis zu 5 Prozent der Erlöse sollen von den Ländern getragen werden.
  • Weitere Bestandsinvestitionen sollen Bund und Länder jeweils zur Hälfte übernehmen.

Auch für die Finanzierung struktureller Veränderungen der Krankenhäuser schlägt die Kommission vor, einen gemeinsamen Fonds von Bund und Ländern einzurichten, der die notwendigen Investitionen auch nach der Krankenhausreform weiterhin unterstützt.

Krankenhausversorgung 2035: Integration und Prävention als zentrale Themen

Die 14. Stellungnahme formuliert ein Zukunftsbild der stationären Versorgung, das auch über die aktuelle Reform hinausgeht. Die Kommission empfiehlt eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung und schlägt vor, dass regionale Planungsgremien künftig die Krankenhaus- und die ambulante Bedarfsplanung gemeinsam steuern. Weitere zentrale Empfehlungen umfassen:

  • Den Abbau unnötiger Mehrfachstrukturen und die Beseitigung ökonomischer Fehlanreize.
  • Die stärkere Einbindung der Prävention zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und hochwertigen Versorgung in Zeiten des demografischen Wandels und neuer medizinischer Möglichkeiten.

Notwendige Steuerung der Gesundheitsausgaben

Um die stetig steigenden Gesundheitsausgaben zu kontrollieren, schlägt die Kommission Reformen in verschiedenen Bereichen vor, darunter:

  • Einführung eines Primärarztsystems,
  • Förderung von Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung,
  • Reform des Notfallwesens,
  • Neujustierung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Kommission betont, dass nur konsequente Reformen die steigenden Gesundheitsausgaben in ein nachhaltiges und solidarisches Finanzierungssystem integrieren können.

Weitere Informationen sowie die vollständigen Stellungnahmen sind hier abrufbar.

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