Bund und Länder haben sich im Streit um das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geeinigt und damit eine Einberufung des Vermittlungsausschusses abgewendet.
Das KHAG soll weitgehend auf Grundlage der 46 Änderungsanträge beschlossen werden, die die Koalition in der vergangenen Woche eingebracht hat. Die Länder haben ihren massiven Protest offenbar zurückgenommen und sich mit kleinen Zugeständnissen zufrieden gegeben.

Die Länder sollen zunächst für drei Jahre Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen dürfen – jedoch im Einvernehmen mit den Krankenkassen –, selbst wenn die Kliniken die festgelegten Qualitätskriterien nicht erfüllen. Werden die Leistungsgruppen noch vor dem 31. Dezember 2026 zugewiesen, können die Länder dies im Benehmen mit den Kassen, also ohne deren ausdrückliche Zustimmung, tun. Danach sieht der Kompromiss weiterhin die Möglichkeit einer dreijährigen Ausnahme vor, allerdings dann nur noch mit Zustimmung der Krankenkassen.

Bei der Definition von Fachkrankenhäusern einigten sich Bund und Länder auf verlängerte Fristen. Die 2.000-Meter-Regelung für die Festlegung von Standorten bleibt bestehen: Kliniken werden nur als ein Standort gezählt, wenn die einzelnen Gebäude nicht weiter als 2.000 Meter voneinander entfernt sind. Für Ausnahmen müssen die Krankenkassen einbezogen werden. Zudem behalten die zuständigen Landesbehörden das Recht auf Anhörung durch die Selbstverwaltungspartner, die über Abweichungen im Einzelfall beraten. Die Bewilligung eines Zusammenschlusses wird – wie im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen – an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden übertragen. Die Überarbeitung der Regelung war notwendig, um Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf Anwendungsbereich und Verfahren zu beseitigen.

Im Hinblick auf den Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro wird klargestellt, dass die Mittel unter bestimmten Bedingungen auch für den Erhalt bestehender Kliniken verwendet werden dürfen.

Die geplanten Verschärfungen beim Pflegebudget sollen weiterhin bestehen bleiben, um Missbrauch zu verhindern. Demnach dürfen Personalkosten für Tätigkeiten, die nicht unmittelbar der Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen oder in Kreißsälen dienen, unabhängig von der dienstlichen Zuordnung, nicht über das Pflegebudget abgerechnet werden. Hierunter fallen beispielsweise hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben.

Die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher von Union und SPD im Bundestag hatten sich zwischenzeitlich auf ein umfangreiches Änderungspaket geeinigt, gingen dabei jedoch nur teilweise auf die Forderungen der Länder ein.
Die Länder bestanden weiterhin auf Lockerungen in vier zentralen Punkten:

  1. Verlängerte Fristen, um von den Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen abweichen zu können,
  2. Förderung von Bestandskrankenhäusern über den Transformationsfonds,
  3. Rechtzeitige Anpassung der geplanten Vorhaltefinanzierung,
  4. Ausnahmeregelungen von der 2.000-Meter-Standortregel.

Am 6. März 2026 findet die 2. bzw. 3. Lesung im Bundestag statt.


Quelle: https://www.aok.de/pp/gesetz/khag/

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Genetik, Hormone, Erkrankungen – Frauen und Männer sind nicht gleich. Expert:innen beleuchten Rollenbilder, zyklusbasierte Ernährung sowie psychologische und soziokulturelle Faktoren – mit vielen Impulsen für Prävention und Beratung …

Nicht nur wenn es ums Essen geht, unterscheiden sich die Geschlechter. In der Gendermedizin haben Forschende in den letzten 20 Jahren Erstaunliches entdeckt: Genetik, Hormone, Erkrankungen – Frauen und Männer sind nicht gleich. Expert:innen beleuchten psychologische und soziokulturelle Faktoren, Rollenbilder in Küche und Alltag sowie zyklusbasierte Ernährung – mit vielen Impulsen für Prävention, Beratung und die eigene Praxis.

Am zweiten Tag geht es um die Bedeutung von Biologie und Gesellschaft, hormonelle Veränderungen bei Männern oder wie Ernährung und Lebensstil die Fruchtbarkeit beeinflussen. Praxisnahe Vorträge zu Ernährungsberatung für Frauen mit Kinderwunsch und spezielle Angebote für Männer zeigen, wie Gesundheitsbotschaften zielgruppengerecht und motivierend umgesetzt werden können.

 Aus dem Programm

  • Der Einfluss des Geschlechts auf Körperbild und Gewicht
  • Zyklusbasierte Ernährung – Hype oder Schlüssel zur Balance?
  • Ernährungskommunikation zyklusbasierter Ernährung in den sozialen Medien
  • Geschlechterrollen und Ernährungsverhalten: Von Birne Helene bis Strammer Max
  • Männer in den Wechseljahren?
  • Männliche Fruchtbarkeit und Kinderwunsch
  • Ernährungsangebote für Männer
  • Ernährungsberatung von Frauen mit Kinderwunsch

Termin:
13.-14.03.2026
Anmeldeschluss ist der 09.03.2026

Programm + Anmeldung: www.ugb.de/symposium

Am 28. Februar 2026, dem Tag der Seltenen Erkrankungen, wurde weltweit auf die Situation von Millionen Betroffenen aufmerksam gemacht, insbesondere auf die von Kindern und Jugendlichen. Der Aktionstag rückt eine Patientengruppe in den Fokus, deren besondere Bedürfnisse im Gesundheitswesen nach wie vor oft unzureichend berücksichtigt werden. Mit dem durch den Innovationsfonds geförderten Projekt B(e) NAMSE engagiert sich die Universitätsmedizin Mainz, die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Seltenen Erkrankungen nachhaltig zu verbessern.

Der Alltag von Menschen mit Seltenen Erkrankungen ist oft von Unsicherheit und großem organisatorischem Aufwand geprägt. Sie müssen sich in einem komplexen, wenig übersichtlichen Versorgungssystem zurechtfinden: Zuständigkeiten sind häufig unklar, Anlaufstellen verstreut, und Informationen liegen selten gebündelt vor. Besonders belastend ist dies für Eltern betroffener Kinder, die neben der Sorge um ihre oft schwer erkrankten Kinder auch den organisatorischen Aufwand bewältigen müssen.
Ändert sich der Gesundheitszustand oder treten neue Symptome auf, beginnt für viele erneut die aufwendige Suche nach spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten. Diese Wege durch verschiedene Einrichtungen kosten Zeit, Kraft und nicht selten Zuversicht. Der Tag der Seltenen Erkrankungen unterstreicht die Bedeutung koordinierter, transparenter und verlässlicher Versorgungsstrukturen, damit Betroffene schnell die notwendige Unterstützung erhalten.

Mit dem vom Innovationsfonds geförderten Projekt B(e) NAMSE engagiert sich die Universitätsmedizin Mainz, die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Seltenen Erkrankungen nachhaltig zu verbessern. B(e) NAMSE baut auf mehreren erfolgreichen Innovationsfonds-Projekten auf und bündelt deren zentrale Ansätze zu einer neuen, umfassenden Versorgungsform.
Ziel ist eine bedarfsgerechte, koordinierte und familienorientierte ambulante Versorgung. Durch eine Kombination aus persönlicher und telemedizinischer Begleitung sowie einem ganzheitlichen Schulungskonzept sollen Betroffene und ihre Angehörigen schneller, gezielter und verlässlicher unterstützt werden. Die Wirksamkeit des neuen Versorgungskonzepts wird begleitend in einer wissenschaftlichen Studie überprüft.

„Ein Jahr nach Projektbeginn haben wir die konzeptionelle Arbeit abgeschlossen und können nun mit der neuen Versorgung starten“, erläutert Projektleiter Prof. Dr. Boris Zernikow von der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln. „Die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten hat es ermöglicht, eine hochkomplexe Versorgungsstruktur auf Basis eines multidisziplinär organisierten Case Managements praxisnah vorzubereiten – mit dem klaren Ziel, die Versorgung junger Menschen mit Seltenen Erkrankungen spürbar zu verbessern.“

Auch die stellvertretende Projektleiterin Univ.-Prof. Dr. Corinna Grasemann von der Universitätsmedizin Mainz betont die Bedeutung der bisherigen Arbeit: „B(e) NAMSE ist im vergangenen Jahr von einer Idee zu einer tragfähigen Versorgungsstruktur herangewachsen. Unser Ziel ist es, Familien im Versorgungsalltag spürbar zu entlasten. Die vergangenen Monate haben wir genutzt, um Abläufe so zu gestalten, dass sie verlässlich, transparent und konsequent am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ausgerichtet sind.“

Zum Start der praktischen Umsetzung traf sich die gesamte Projektgruppe – bestehend aus Versorgenden, Vertretungen von Patient:innen und Krankenkassen sowie Wissenschaftler:innen – in Mainz. Ziel des Treffens war es, die letzten organisatorischen Schritte abzustimmen und gemeinsam eine einheitlich strukturierte Umsetzung zu beginnen.
Anlässlich des Tags der Seltenen Erkrankungen 2026 sendeten die Beteiligten damit ein deutliches Signal: Der Aufbau koordinierter Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich ist möglich und von entscheidender Bedeutung, um die Lebensqualität junger Menschen mit Seltenen Erkrankungen sowie ihrer Familien nachhaltig zu verbessern.

B(e) NAMSE wird vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses über dreieinhalb Jahre mit rund 9 Millionen Euro gefördert. Zu den Projektpartnern gehören fünf Universitätskliniken mit Zentren für Seltene Erkrankungen in Augsburg, Bochum/Datteln, Dresden, Mainz und Würzburg, die Techniker Krankenkasse, BARMER, AOK Bayern, das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen e.V. (ACHSE) sowie wissenschaftliche Partner der PedScience Vestische Forschungs-gGmbH und der Universität Witten/Herdecke.

Kontakt:
Univ.-Prof. Dr. Corinna Grasemann
Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsmedizin Mainz
Telefon 06131 17-7326
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Zur Pressemitteilung: https://www.unimedizin-mainz.de/newsroom/neuigkeiten/aktuelle-meldungen/newsdetail/article/innovationsfondsprojekt-be-namse-staerkt-ambulante-versorgung-junger-menschen-mit-seltenen-erkrankungen.html

Foto: Das B(e) NAMSE-Konsortium beim Treffen an der Universitätsmedizin Mainz. (c) Universitätsmedizin Mainz / Dominik Gruszczyk