Ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur Gründung der Landespflegekammer wurde erreicht. Der Gründungsausschuss der Landespflegekammer Baden-Württemberg hat über 113.000 in Baden-Württemberg arbeitende Pflegefachkräfte registriert. Seit dem 8. Januar 2024 werden diese kontaktiert. Am 25. März 2024 wird das Sozialministerium bekanntgeben, ob die notwendige Beteiligungsschwelle erreicht wurde.
Am 8. Januar 2024 begann der Gründungsausschuss, die über 113.000 registrierten Pflegefachkräfte individuell zu kontaktieren. Sie erhalten Informationen über ihre bevorstehende Registrierung, die Vorteile und Möglichkeiten einer Pflegekammer sowie über die Option, Einwände zu erheben.
„Parallel dazu startet zum Jahresbeginn die Kampagne „pflege. nur mit uns!“, mit der die Pflegefachkräfte dazu aufgerufen werden sollen, sich in Veranstaltungen und auf der Homepage des Gründungsausschusses zur geplanten Pflegekammer zu informieren“, führt Peter Bechtel, Vorsitzender des Gründungsausschusses, aus. „Der Zeitpunkt ist gezielt vor dem Versand der Anschreiben gewählt, damit allen Pflegenden bewusstwird, welche Chance auf sie wartet. Wir wollen damit einer möglichst breiten Masse die Möglichkeit geben, sich zu informieren, um anschließend eine fundierte Entscheidung treffen zu können“ erklärt er.
Zwischen dem 8. Januar und dem 23. Februar 2024 besteht die Möglichkeit, Einwendungen beim Gründungsausschuss einzureichen. „Die Gründung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg liegt damit in den Händen unserer Profession. Die Wahl zur ersten Vertreterversammlung wird laut Landespflegekammergesetz nur durchgeführt, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Mitglieder vom Gründungsausschuss registriert wurden“, erklärt Gabriele Hönes, stellvertretende Vorsitzende des Gründungsausschusses. Am 25. März 2024 wird das Sozialministerium die Entscheidung darüber treffen, ob das erforderliche Quorum erreicht worden ist.
„Ob wirklich alle Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg bis dato registriert sind, wagen wir zu bezweifeln. Wir haben schon sehr frühzeitig im laufenden Meldeprozess festgestellt, dass in der Liste der Arbeitgeber, die wir vom Sozialministerium bekommen haben, nicht alle Arbeitgeber aufgeführt waren. Einige haben sich freiwillig bei uns gemeldet, weil sie nicht angeschrieben wurden. Auch einige Pflegefachpersonen haben bereits angefragt, ob sie sich selbst registrieren können, weil ihr Arbeitgeber nicht angeschrieben wurde“, erklärt Bechtel.
Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-bw.de/wp-content/uploads/2022/08/meilensteine-kammergrundung-bawu.pdf
Foto: stock.adobe.com – Monster Ztudio
Nachhaltigkeit im ambulanten Gesundheitswesen: Fraunhofer ISI und BMG stellen auf Konferenz Projekte und Leitfäden vor
Forschende des Fraunhofer ISI haben im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) praxisbezogene Leitfäden entwickelt, die Mitarbeitenden ambulanter Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, A...
DIVI-Forschungsförderpreis der Gesundheitsfachberufe – bis 31. Juli bewerben

DEGAM begrüßt Einführung eines Primärarztsystems – warnt jedoch vor Ausnahmen

Wegweiser bei der Kliniksuche: Deutsches Krankenhaus Verzeichnis erhält umfassendes Update

Zeige mir Aktuelles aus der Kategorie...
Sie möchten Dr. med. Mabuse abonnieren?
Seit über 40 Jahren ist Dr. med. Mabuse die Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe: kritisch – unabhängig – berufsübergreifend – sozial.