Holger Schleper Geschäftsbereich Kommunikation - Presse- und Informationsstelle
Hochschule Osnabrück

Die Erhaltung und Förderung der Mobilität pflegebedürftiger Menschen ist ein Kernthema in der Pflege. Denn Bewegungsarmut und Mobilitätseinbußen zählen zu den größten Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme. Die Fachkonferenz des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege, angesiedelt an der Hochschule Osnabrück, stieß dementsprechend auf eine große Resonanz: Mehr als 800 Expertinnen und Experten berieten im Vormonat über den neuen, erstmals rechtlich verbindlichen Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität.

Die Zahlen, die Dr. Klaus Wingenfeld vorlegt, sprechen für sich: „Bei 60 Prozent der kognitiv beeinträchtigten Heimbewohner ist innerhalb eines halben Jahres damit zu rechnen, dass dauerhafte Bettlägerigkeit oder eine Mobilitätsverschlechterung auftreten“, erklärt der wissenschaftliche Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. „Wir wissen auch, dass bei mehr als 40 Prozent der vormals unbeeinträchtigten Heimbewohner innerhalb von 18 Monaten Mobilitätseinbußen auftreten.“ Die Statistiken zeigen, wie wichtig es ist, sich der Mobilität von pflegebedürftigen Menschen zu widmen. Denn Bewegungsarmut und Mobilitätseinbußen zählen zu den größten Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme. Entsprechend groß ist die Resonanz auf die Fachkonferenz zur Entwicklung eines Expertenstandards zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. 800 Pflegefachkräfte aus ganz Deutschland und darüber hinaus sind in die OsnabrückHalle gekommen. Eingeladen hatte das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), angesiedelt an der Hochschule Osnabrück.

„Expertenstandards sind Meilensteine in der Professionalisierung der Pflege“, erklärt Franz Wagner, Vizepräsident des Deutschen Pflegerates. Das Bild des voll besetzten Tagungssaals bestätigt diese Feststellung. Die Oberränge müssen geöffnet werden, damit alle Teilnehmenden Platz finden. „Wir haben es mit einer neuen Dimension von Expertenstandards zu tun“, sagt dazu passend Claus Bölicke als Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege. Bölicke nimmt mit dieser Aussage vor allem auf den neuen rechtlichen Charakter des Expertenstandards Bezug. Bislang hatte das DNQP die national und international stark nachgefragten Standards in Eigenregie nach einem etablierten Verfahren im Dialog mit der Fachöffentlichkeit auf den Weg gebracht. So gibt es etwa Expertenstandards zur Sturzprophylaxe oder zum Schmerzmanagement.

Der nun entwickelte Expertenstandard basiert auf dem Sozialgesetzbuch, genauer § 113a SGB XI. Dort heißt es unter anderem: „Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei.“ Und weiter: „Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.“

Genau darauf geht Klaus Dumeier ein: „Die Expertenstandards haben damit eine zentrale Bedeutung im Rechtsrahmen der Pflegeversicherung erhalten“, erläutert der Leiter des Referats Pflegeversicherung beim GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. In § 72 SGB XI heißt es: „Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die sich verpflichten, alle Expertenstandards nach § 113a anzuwenden.“ Claus Bölicke formuliert es so: „Wir sind in der Gemengelage zwischen Fachlichkeit und Leistungsrecht angekommen, ob wir das wollen oder nicht.“

Prof. Dr. Andreas Büscher, der wissenschaftliche Leiter des DNQP, hakt hier ein. Die derzeit vorgeschriebene Verbindlichkeit der Expertenstandards suggeriere, „dass es eine einfach umzusetzende Formel gibt, die man nur kennen muss, um für alle Anforderungen in der Pflege gerüstet zu sein“. Die im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehene verbindliche Einführung werde für alle Beteiligten eine Herausforderung, da Expertenstandards in erster Linie Instrumente der internen Qualitätsentwicklung und nicht per Checkliste abprüfbar seien. Was Büscher auch betont: „Natürlich sind wir hier, weil es den gesetzlichen Auftrag gibt. Aber noch viel stärker treibt uns die Überzeugung an, dass die Einschränkungen der Mobilität für pflegebedürftige Menschen zu einer verminderten Lebensqualität und Gesundheitsrisiken führt. Deshalb wenden wir uns diesem Thema zu.“

Ganz in diesem Sinne hatte Prof. Dr. Andreas Bertram, Präsident der Hochschule Osnabrück, die Fachkonferenz eröffnet: „Meine Vision von Hochschule ist es, dass wir uns stärker in gesellschaftliche Prozesse einbringen. Neben der fachlichen Vernetzung soll auch die Öffentlichkeit stärker auf das Thema Pflege blicken. Denn wir brauchen gut ausgebildete und hochmotivierte Menschen für diesen Bereich.“

Kontakt:

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück

Geschäftsstelle
Telefon: 0541/969-2004
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Weitere Informationen:

http://www.dnqp.de

Benjamin Waschow Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Universitätsklinikum Freiburg

Das Deutsche Cochrane Zentrum unterstützt den koordinierten Forschungsausbau in der Pflege, Geburtshilfe, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

Mit Förderung des Bundesgesundheitsministeriums und in Zusammenarbeit mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unterstützt das Deutsche Cochrane Zentrum am Universitätsklinikum Freiburg den koordinierten Ausbau der Forschungskapazität in den Gesundheitsfachberufen Pflege, Hebammen, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.
Die jungen Wissenschaften dieser Gesundheitsfachberufe sind angesichts knapper Förderressourcen darauf angewiesen, projektgeeignete Forschungsthemen mit hohem Innovationspotential zu priorisieren, die eine verbesserte Versorgung ihrer Klienten im Gesundheitswesen ermöglichen. Um solche Forschungsthemen zu identifizieren, bieten sich Potentialanalysen an, die die internationale Evidenzlage und die nationale Versorgungslage für bestimmte Interventionen bei konkreten Gesundheitsproblemen systematisch abgleichen.
Für die Erstellung solcher Potentialanalysen erarbeitete die Arbeitsgruppe der Gesundheitsfachberufe unter Federführung des Deutschen Cochrane Zentrums einen forschungsmethodischen Leitfaden. Zusätzlich bietet das Deutsche Cochrane Zentrum Hochschulen mit Forschungsabteilungen und Masterstudiengängen für die genannten Gesundheitsfachberufe Vor-Ort-Seminare zur Erstellung von Potentialanalysen an. Um die Vernetzung zwischen den Forschungsakteuren in Deutschland zu unterstützen, wurden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Gesundheitsfachberufe mit ihren aktuellen Forschungsprojekten und Publikationen in einem Innovatoren-Atlas zusammengefasst.

Den forschungsmethodischen Leitfaden, den Innovatoren-Atlas und Informationen zum Seminarangebot finden Sie unter http://www.cochrane.de/de/ebm#ebmd
Kontakt:
Dr. Sebastian Voigt-Radloff PhD, MSc
Deutsches Cochrane Zentrum
Schwerpunkt Gesundheitsfachberufe
Telefon: 0761 270-83770
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http://www.uniklinik-freiburg.de/presse/live/Pressemitteilungen/aktuell2

Dr. Lydia Hartwig IHF
Bayerisches Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung

Internetbasierte Selbsttests können Studieninteressierten schon vor einer konkreten Bewerbung auf einen Studienplatz eine differenzierte Selbsteinschätzung ihrer Interessen, Fähigkeiten und Kompetenzen ermöglichen. Dies ist ein wichtiges Ergebnis des Artikels von Svea Hasenberg und Lothar Schmidt-Atzert, der in der neuesten Ausgabe der „Beiträge zur Hochschulforschung“ veröffentlicht ist. Angesichts einer mittlerweile unübersehbaren Vielfalt an Studiengängen bieten daher viele Hochschulen internetbasierte Selbsttests an. Damit geben sie Studieninteressierten Gelegenheit zur Überprüfung ihrer individuellen Voraussetzungen und erleichtern Ihnen die Entscheidung für ein konkretes Studienfach.

Weitere interessante Artikel dieser Ausgabe befassen sich mit der Vorhersagbarkeit des Studienerfolgs in einem Masterstudium anhand der Abiturdurchschnittsnote und der Note des vorausgegangenen Bachelorstudiums, mit der Bewertung der Zielsetzungen des Bologna-Prozesses durch Professorinnen und Professoren sowie der Wahrnehmung des Aufgabenverhältnisses von Lehre und Forschung durch Personen, die eine der neu geschaffenen Lehrprofessuren inne haben.

Die „Beiträge zur Hochschulforschung“ sind eine der führenden wissenschaftlichen Zeitschriften im Bereich der Hochschulforschung im deutschen Sprachraum. Sie nehmen wichtige Entwicklungen im Hochschulbereich aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick. Dabei zeichnen sie sich durch hohe Qualitätsstandards, ein breites Themenspektrum sowie eine große Reichweite aus. Die Zeitschrift veröffentlicht quantitative und qualitative empirische Analysen, Vergleichsstudien und Überblicksartikel, die ein anonymes Peer Review-Verfahren durchlaufen haben.

Die Ausgabe 1/2014 kann entweder in gedruckter Form per E-Mail bestellt
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