Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen

(

Großkopf, Volker

)

Spitta Verlag, Balingen, 2010, 2., überarb. und erw. Aufl., 828 S., 24,80 €, ISBN 978-3-941964-13-6

Rezension von:

Dr. Hubert Kolling


Die Verantwortungsbereiche der Legislativverantwortlichen des Gesundheitswesens sind ungleich stärker als andere Rechtsgebiete von politischen und rechtspolitischen Grundsätzen betroffen. Die Ursache liegt hierfür in der vielfältigen Natur des Gesundheitsrechts. So haben Veränderungen in der demografischen Entwicklung, neue Wissenschaftliche Erkenntnisse in der Medizin und Pflege, die Entstehung von neuartigen Wohn- und Betreuungsformen im Alter und nicht zuletzt veränderte ökonomische Gegebenheiten in den letzten Jahren zu einer erheblichen Steigerung der gesetzgeberischen Aktivitäten geführt. Vor diesem Hintergrund treten bei Pflegenden in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten im Berufsalltag immer wieder Rechtsunsicherheiten auf. Das vorliegende Buch von Volker Großkopf, das nach 2006 (damals mit 779 Seiten) nun in der zweiten, überarbeiteten und erweiterten Auflage (jetzt mit 826 Seiten) erschien, bietet einen fundierten Überblick über die aktuellen „Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen“.

Der Autor studierte Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Seine beiden Staatsexamen legte er 1989 und 1993 ab, 1998 folgte die Promotion zum Doctor juris. Neben Tätigkeiten für den Deutschen Bundestag sowie eine Firma im Mobilfunkbereich, wandte Volker Großkopf sich dem breiten Feld des Gesundheitsrechts zu. Dabei war es ein frühes Anliegen von ihm, die speziellen Rechtsproblematiken des Gesundheitswesens, wie beispielsweise die Frage der Patientenautonomie, das Pflege- und Arzthaftungsrecht oder die Sterbehilfe, auch dem Nicht-Juristen verständlich zu machen.

Im Jahre 1993 gründete er in Köln das Fortbildungsinstitut „Praktiker-Seminare+Workshops Dr. Großkopf“. Das Institut, das schon bald unter der Kurzbezeichnung „PWG-Seminare“ im ganzen Bundesgebiet Bekanntheit erlangte, ist spezialisiert auf Inhouse- und Teilnehmerseminare, wobei der besondere Schwerpunkt das breite Feld des Gesundheitsrechts umfasst. 2001 übernahm Volker Großkopf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (ehemals: Katholische Fachhochschule NW), Abteilung Köln. Seine Arbeitsschwerpunkte sind unter anderem die haftungsrechtliche Problemstellung des Pflegepersonals in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht sowie die arbeitsrechtliche Sondersituation des Pflegepersonals.

Der Autor publizierte zahlreiche Aufsätze und Artikel in Pflegezeitschriften, darunter „Die Schwester / Der Pfleger“, „Altenpflege“, „Häusliche Pflege“, „Pflegezeitschrift“, „Heilberufe“ und „Die Rotkreuzschwester“. Neben diversen Herausgeberschaften, wie beispielsweise „Vorschriften für das Gesundheitswesen“ (2001) oder „Praxiswissen Krankenpflegerecht“ (2010), veröffentlichte er auch mehrere Monographien, darunter „Krankenpflege und Recht“ (2. Auflage 2002), (mit Michael Schanz) „Arbeitsrechtlicher Leitfaden für das Gesundheitswesen“ (2003), (mit Hubert Klein) „Recht in Medizin und Pflege“ (3. Auflage 2007) und „Kompaktwissen Haftpflichtrecht – Die Vertragshaftung in der Pflege“ (2010). In seinem 2003 zusammen mit Michael Schanz gegründeten „G&S-Verlag“ gibt er erfolgreich die juristische Fachzeitschrift „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“ heraus.

In seinem Vorwort weist Volker Großkopf darauf hin, dass das Gesundheitsrecht nicht nur aus den Vorschriften besteht, die bereits anhand ihres Titels – wie beispielsweise das Krankenpflegegesetz, das Heilpraktikergesetz und das Infektionsschutzgesetz – den Bezug zum Gesundheitswesen erkennen lassen. Vielmehr handele es sich bei dieser Rechtsmaterie um eine Disziplin, die einen Querschnitt durch alle Rechtsgebiete – dem Arbeits-, Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht – zieht. Aufgrund dieser Gesetzesfülle sei die tatsächliche Zahl der für das Gesundheitswesen relevanten Normänderungen für den Nicht-Juristen auf den ersten Blick häufig nicht erkennbar. Für die vorliegende Gesetzes- und Vorschriftensammlung seien deshalb „die für das Studium und die Praxis wichtigsten gesundheitsrechtlichen Normen“ ausgewählt worden. Zugleich wolle er damit dem Wunsch der Studierenden nach einer kompakten Textsammlung, die sowohl für die Einführung als auch zur Vertiefung geeignet ist, Rechnung getragen.

Der Band „Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen“ zeigt den folgenden Aufbau:
1.     Vertrag von Lissabon (Auszug) (S. 9-49)
2.     Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) (S. 50-92)
3.     Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) (S. 93-228)
4.     Zivilprozessordnung (ZPO) (Auszug) (S. 229-253)
5.     Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) (Auszug) (S. 254-286)
6.     Strafgesetzbuch (StGB) (Auszug) (S. 287-362)
7.     Strafprozessordnung (stopp) (Auszug) (S. 363-3389)
8.     Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegesetz – KrPflG) (S. 390-404)
9.     Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) (S. 405-417)
10.     Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz – AltPflG) (S. 418-429)
11.     Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) (S. 430-442)
12.     Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz – HebG) (S. 443-453)
13.     Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) (S. 454-469)
14.     Gesetz über die berufliche Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilprG) (S. 470)
15.     Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) (S. 471-505)
16.     Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG) (S. 506-512)
17.     Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG) (S. 513-524)
18.     Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW) (S. 525-533)
19.     Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung (Auszug) (S. 534-637)
20.     Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung (S. 638-707)
21.     Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (S. 708-709)
22.     Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) (S. 710-720)
23.     Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (S. 721-730)
24.     Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfg) (S. 731-736)
25.     Kündigungsschutzgesetz (KSchG) (S. 737-744)
26.     Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) (S. 745-746)
27.     Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (S. 747-756)
28 .    Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) (S. 757-764)
29.     Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG) (S. 765-782)
30.     Tarifvertragsgesetz (TVG) (S. 783-786)
31.     Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) (S. 787-828).

Da ein Großteil der heutigen nationalen Gesetzgebung eine Folge der europäischen Legislative ist, wurde in der vorliegenden Neuauflage des Buches zum besseren Verständnis der Vertrag von Lissabon hinzugefügt. Darüber hinaus wurde mit der Föderalismusreform II die Regelungskompetenz zum Heimrecht vom Bund auf die Länder verlagert. Aus diesem Grund wurde das bundeseinheitliche Heimgesetz, das zunehmend durch entsprechende Landesregelungen ersetzt wird, aus der vorliegenden Sammlung ausgegliedert. Stattdessen wurde exemplarisch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen.

Die Normen des Gesundheitsrechts spielen nicht nur in den Medizin- und Pflegestudiengängen eine wichtige Rolle, in zunehmendem Maße befassen sich auch andere Bildungsträger mit gesundheitsrechtlichen Vorschriften, deren Schüler und Studierende sich eine Orientierung im „Paragrafendschungel“ brauchen. Dabei ist es nicht leicht, das breit gefächerte Normensystem im deutschen Gesundheitswesen zu überblicken. Die von Volker Großkopf vorgelegte Sammlung bietet hierzu – für Auszubildende, Studierende und Lehrende, ebenso wie für Praktiker und Personen in Leitungsfunktionen – eine brauchbare Hilfestellung bei der Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgabe. Von daher sollte sein Buch „Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen“ in keiner Bibliothek des Gesundheitswesens fehlen.