Schonfrist vorbei: Krankenpflegegesetz - Anspruch und Wirklichkeit

Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Ausgabe 8-1989

Schonfrist vorbei Krankenpflegegesetz - Anspruch und Wirklichkeit

Henninger, J.

Henninger, J.: Schonfrist vorbei Krankenpflegegesetz - Anspruch und Wirklichkeit. Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, 8-1989, S. 22 bis 24, hpsmedia-Verlag, Hungen

     
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Das Krankenpflegegesetz von 1985 trat im Januar 1989 in Kraft und legt Ausbildungsziele für die Krankenpflegeschulen fest. Es betont die Notwendigkeit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Verantwortung in der Krankenpflege. Die praktische Ausbildung soll unter anderem eine umfassende Pflege, gesundheitsförderndes Verhalten und lebensrettende Maßnahmen beinhalten. Es wird jedoch angemerkt, dass das Gesetz keine klaren Vorgaben für die Ausbildungsvoraussetzungen macht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflege sachkundig und fachkundig sein muss, aber die rechtliche Anerkennung und Verantwortung für die Pflege oft nicht angemessen ist. Die Texte kritisieren auch die fehlende Anerkennung von Schülerinnen im Pflegestellenplan und die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen Schule, Pflegedienstleitung und Krankenhaus. Es wird festgestellt, dass die Erwartungen des Gesetzes an die praktische Ausbildung im Krankenhaus oft nicht mit der Realität übereinstimmen.

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