Todescocktail auf Rezept?

Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Ausgabe 5-2012

Todescocktail auf Rezept?

Tolmein, O.;

Tolmein, O.; : Todescocktail auf Rezept?. Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, 5-2012, S. 53, hpsmedia-Verlag, Hungen

      
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In Deutschland wird über die Beihilfe zum Suizid kontrovers diskutiert, obwohl sie gesetzlich erlaubt ist. Das Bundesjustizministerium plant, die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid zu verbieten. Ein Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, dass Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Substanzen zur Selbsttötung abgeben dürfen, wenn sie in einen Gewissenskonflikt geraten. Die Entscheidung wurde jedoch nicht als generelle Erlaubnis für Ärzte, einen Todescocktail zu geben, angesehen. Die Gewissensfreiheit des Arztes hat Grenzen, und diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die rechtliche Bedeutung wird erst deutlich, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die Entscheidung hängt auch davon ab, ob das berufsrechtliche Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung in Berlin zum Zeitpunkt der Entscheidung gültig war.

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