Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Ausgabe 5-2012

Stückwerk

Craber-Dünow, M.;

Craber-Dünow, M.; : Stückwerk. Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, 5-2012, S. 54 bis 56, hpsmedia-Verlag, Hungen

      
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Das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen hat das Heimrecht von Bund- auf Länderebene übertragen. In Hessen wurde nun als eines der letzten Länder ein eigenes Gesetz verabschiedet, welches das zuvor bundeseinheitlich geltende Heimgesetz ersetzt. Die Übertragung des Heimrechts auf die Länder war umstritten, da Befürchtungen bestanden, dass Standards aufgeweicht und Anforderungen an Heime unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden könnten. Das neue hessische Gesetz betont die Verpflichtung der Betreiber von Heimen und Pflegediensten, eine gewaltfreie Pflege sicherzustellen. Es enthält auch Regelungen zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und zur Schulung der Pflegekräfte. Das Gesetz beinhaltet weitere Neuerungen für stationäre Einrichtungen, wie die Bildung eines Angehörigen- und Betreuerbeirats. Die Föderalismusreform hat zu einer Unübersichtlichkeit der Heimlandschaft geführt, jedoch blieb der befürchtete Abbau von Standards bisher aus. Einige Bundesländer haben sogar Verbesserungen in ihre Gesetze aufgenommen. Die Strukturqualität in den Heimen könnte durch eine zentralisierte Behörde verbessert werden, jedoch ist dies aufgrund der Zersplitterung des Heimgesetzes unwahrscheinlich.