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Gesundheitsfachberufe warnen vor Fehlsteuerung im BStabG
Im Vorfeld der für den 29. April geplanten Befassung des Bundeskabinetts üben die unterzeichnenden Berufsverbände deutliche Kritik am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Sie vertreten Therapeutinnen und Therapeuten aus Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Diätassistenz und Ernährungstherapie – also genau jene ambulanten, präventiven und rehabilitativen Versorgungsbereiche, die dazu beitragen, Erwerbsfähigkeit zu erhalten und Frühverrentungen zu vermeiden.
Nach Auffassung der Verbände liegt ein politischer Selbstwiderspruch vor: Ausgerechnet Parteien, die für sich soziale und wirtschaftspolitische Kompetenz reklamieren, legten einen Vorschlag vor, der wesentliche Lasten auf das Versorgungssystem, die Leistungserbringer und die Versicherten verlagere. Statt mildere und sachgerechtere Lösungen zu nutzen, setze der Entwurf auf Eingriffe, die aus sozialer und gesamtwirtschaftlicher Sicht hochproblematisch seien.
Kritisiert wird dabei nicht grundsätzlich, dass über Einsparungen gesprochen wird. Der zentrale Einwand der Verbände richtet sich vielmehr gegen die Verortung dieser Lasten. In einer alternden Volkswirtschaft mit wachsendem Fachkräftemangel müsse die Gesundheitsversorgung gestärkt werden, weil sie Arbeitsfähigkeit sichere, Ausfallzeiten reduziere und Erwerbsaustritte verhindern helfe. Stattdessen werde genau dieser Wachstums- und zugleich Engpasssektor fiskalisch zusätzlich unter Druck gesetzt.
Aus Sicht der Verbände blendet der Referentenentwurf damit genau jene Folgekosten aus, die später in Produktion, Beschäftigung und Sozialversicherungssystemen umso stärker wirksam würden. „Gesundheitsversorgung ist in einer alternden Volkswirtschaft notwendige Vorleistung, nicht Verbrauch", sagt Volker Brünger, Politikreferent für die Ergotherapie (BED e. V.) und Gesundheitsökonom. „Wer Versorgung vorrangig als Kostenblock behandelt, schwächt genau die Struktur, die Deutschland für den demografischen Wandel dringend braucht."
Besonders kritisch sehen die Verbände den politischen Umgang mit aus ihrer Sicht sachgerechteren Alternativen. Wenn die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln als „Milchmädchenrechnung“ abgetan werde, sei das ökonomisch nicht haltbar. Wer solche Lasten weiterhin über Beiträge finanziere, verteuere den Faktor Arbeit und belaste damit Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort. Ebenso widersprüchlich sei der Umgang mit der Tabaksteuer: Während die FinanzKommission Gesundheit empfehle, deren Aufkommen zur Stabilisierung der GKV einzusetzen, wolle die Bundesregierung diese Mittel für andere Zwecke verwenden.
Damit würden dem Gesundheitswesen Einnahmen entzogen, während die finanziellen Lasten innerhalb des Systems, bei den Leistungserbringern und bei den Versicherten verblieben. Nach Einschätzung der Verbände liegt ein milderer und gerechterer Weg jedoch längst vor. Die von der FinanzKommission Gesundheit benannten Maßnahmen könnten für das Jahr 2027 rund 14,4 Milliarden Euro und damit etwa 94 Prozent der ausgewiesenen Finanzierungslücke abdecken. Bereits die bundesseitigen Maßnahmen allein summierten sich auf 12,5 Milliarden Euro und lägen damit rechnerisch über dem Betrag, den der Referentenentwurf 2027 aus dem Block „Leistungserbringer, Hersteller, Krankenkassen“ ziehen wolle.
Dass dennoch die sozial und gesamtwirtschaftlich riskanteren Eingriffe bevorzugt würden, ist aus Sicht der Verbände keine zwingende Notwendigkeit, sondern eine gezielte politische Entscheidung. Wer soziale Verantwortung für sich beanspruche, dürfe die Hauptlast nicht auf Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie das Versorgungssystem verlagern. Und wer wirtschaftspolitische Kompetenz geltend mache, dürfe keinen Wachstums- und Engpasssektor schwächen und zugleich den Faktor Arbeit zusätzlich belasten. Genau dies tue der vorliegende Entwurf.
Die unterzeichnenden Berufsverbände fordern deshalb eine Kurskorrektur. Versicherungsfremde Leistungen müssten aus der Beitragsfinanzierung herausgenommen werden. Gesundheitsbezogene Lenkungssteuern sollten dem Gesundheitswesen zugutekommen. Zudem brauche es eine Finanzpolitik, die die Gesundheitswirtschaft endlich als das anerkennt, was sie aus Sicht der Verbände ist: eine produktive Infrastruktur für Beschäftigung, Stabilität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Unterzeichnet ist die Erklärung vom Bundesverband der Ergotherapeut:innen in Deutschland e. V. (BED), von LOGO Deutschland, Selbstständige in der Logopädie e. V. (LD), vom VDB Physiotherapieverband e. V., vom Deutschen Verband für Podologie (ZFD) e. V., vom Verband Deutscher Podologen e. V. (VDP), vom Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), von QUETHEB – Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V. sowie vom BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE).
Das zugehörige Positionspapier finden Sie hier: https://www.logo-deutschland.de/wp-content/uploads/2026_04_23_FalscheWeichenstellung_Logos.pdf
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