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Innovationsausschuss startet Themensuche für Förderprojekte in der Gesundheitsversorgung 2027

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat das Konsultationsverfahren für das Förderjahr 2027 eröffnet. Ab sofort können Vorschläge für versorgungsrelevante Themen eingereicht werden, die in künftige themenspezifische Förderbekanntmachungen einfließen sollen. Angesprochen sind insbesondere Akteur:innen aus dem Gesundheitswesen, der Wissenschaft und der Patientenvertretung. Thematisch geht es um neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Bei der (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien legt dagegen das Bundesministerium für Gesundheit die Schwerpunkte fest.

Mit dem auf zwei Monate angelegten Verfahren sollen Perspektiven aus unterschiedlichen Bereichen der Versorgung frühzeitig aufgegriffen werden. Teilnehmen können Expertinnen und Experten aus Verbänden des Gesundheitswesens, aus Forschung und Lehre sowie aus Patientenorganisationen, sofern sie nicht dem Innovationsausschuss angehören. Eingereichte Vorschläge müssen unter anderem die Relevanz des Themas begründen und den konkreten Versorgungs- beziehungsweise Verbesserungsbedarf darlegen.

Ziel ist es, aus den eingehenden Anregungen eine möglichst breite thematische Schnittmenge zu bilden. So sollen möglichst viele Impulse in die spätere Festlegung der Förderthemen einfließen. Eine wortgleiche Übernahme einzelner Vorschläge ist daher eher unüblich. Das Einreichen eines Vorschlags hat zudem keinen Einfluss auf einen möglichen späteren Antrag auf Projektförderung.

Informationen zum Ablauf des Konsultationsverfahrens sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen sind in der entsprechenden Bekanntmachung zusammengefasst. Für die Einreichung ist das dort bereitgestellte Vorschlagsformular zu verwenden. Themenvorschläge können bis zum 17. Juni 2026 per E-Mail an konsultationsverfahren@if.g-ba.de gesendet werden. Später eingehende Vorschläge werden nicht berücksichtigt.

Der Innovationsausschuss fördert seit 2016 Projekte, die neue Ansätze in der gesetzlichen Krankenversicherung erproben und Erkenntnisse für den Versorgungsalltag gewinnen sollen. Finanziert werden diese Vorhaben aus Mitteln des Innovationsfonds. Neben themenspezifischen Förderbekanntmachungen veröffentlicht der Ausschuss auch themenoffene Ausschreibungen, bei denen Projektanträge zu frei gewählten Inhalten möglich sind.

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