Foto: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit Mitgliedern der FinanzKommission Gesundheit (c) BMG/Xander Heinl
FinanzKommission Gesundheit: 66 Reformempfehlungen zur Stabilisierung der GKV vorgelegt
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht vorgelegt, der kurzfristige Reformmaßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027 enthält. Ziel ist es, die finanzielle Tragfähigkeit der GKV sicherzustellen und gleichzeitig ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau der Versorgung zu bewahren.
Zentrale Erkenntnisse
Die Prognosen der FKG zeigen, dass die Ausgaben der GKV deutlich schneller steigen als die Einnahmen. Ohne Reformen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bereits 2027 von derzeit 2,9 % auf 3,7 % ansteigen und bis 2030 auf 4,7 % klettern. Die daraus resultierende Deckungslücke würde 2027 bei 15,3 Mrd. € liegen und bis 2030 auf 40,4 Mrd. € anwachsen. Für ein durchschnittliches Mitglied der GKV würde dies Mehrbelastungen von 260 € im Jahr 2027 bis zu 680 € im Jahr 2030 bedeuten, jeweils zur Hälfte durch Versicherte und Arbeitgeber zu tragen.
Die FKG identifizierte als wesentliche Ursache der Ausgabendynamik die Preiskomponente im Gesundheitswesen. Auf der Einnahmenseite stellt die stagnierende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine zentrale Herausforderung dar.
Reformempfehlungen
Der Bericht umfasst insgesamt 66 Reformempfehlungen mit einer prognostizierten Finanzwirkung von 42,3 Mrd. € im Jahr 2027 und 63,9 Mrd. € im Jahr 2030. Die Empfehlungen lassen sich drei Kategorien zuordnen:
- A*: Einsparungen oder Einnahmen mit positiven Auswirkungen auf Versorgungsqualität und Eigenverantwortung der Versicherten. Beispiele: obligatorisches Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen, Ausbau des Krankengeldfallmanagements.
- A: Einsparungen ohne erwartbare negative Auswirkungen auf Qualität, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit. Beispiele: Streichung von TSVG-Vergütungen, Korrektur der Laboruntersuchungen im Gesundheits-Check-up, Preismoratorium bei Heilmitteln.
- B: Maßnahmen mit potenziell unsicheren oder negativen Effekten auf Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit. Beispiele: Reduzierung der Innovationsfonds-Finanzierung, Absenkung von Krankengeldzahlungen, Streichung initialer Preisfreiheit bei Hilfsmitteln.
Die Empfehlungen decken alle Bereiche des Gesundheitswesens ab, einschließlich ambulanter und stationärer Versorgung, Arzneimittel, Heilmittel, Prävention, Krankengeld, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmenseite.
Schwerpunkte
- Begrenzung der Ausgabendynamik: 45 % der Einsparungen sollen bei Leistungserbringern und Herstellern erzielt werden, 10 % über moderate Anpassungen durch Patienten, 11 % über zusätzliche Beiträge und 30 % über die Erstattung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.
- Stärkung evidenzbasierter Medizin: Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht erstattet werden.
- Förderung der Prävention: Erhöhung von Tabak- und Alkoholsteuern sowie Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Getränke.
- Stabilisierung der Beitragseinnahmen: Anpassungen der beitragsfreien Ehegattenversicherung und Beiträge für geringfügig Beschäftigte.
Den vollständigen Bericht können Sie hier einsehen.
Weiteres Vorgehen
Die Kommission beziffert die bestehende Finanzlücke der GKV auf über 15 Mrd. € im Jahr 2027, die sukzessive auf über 40 Mrd. € im Jahr 2030 ansteigt. Zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen hat die Kommission 66 Empfehlungen über alle Bereiche der GKV formuliert.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Vorschläge des Berichts zügig prüfen und auf dieser Grundlage sehr zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. Ziel ist es, kurzfristig wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die Finanzsituation der GKV ab 2027 zu stabilisieren. Die Krankenkassen benötigen Planungssicherheit für die Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Parallel dazu wird die FinanzKommission Gesundheit ihre Arbeit fortsetzen. Bis Ende 2026 wird sie weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen.
Ausblick
Ein zweiter Bericht wird Ende 2026 folgen und mittel- bis langfristige Strukturreformen der GKV behandeln. Ziel bleibt die nachhaltige Sicherung der Beitragssatzstabilität bei gleichzeitiger Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Versorgung.
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