Erhebliche Qualitätsmängel

Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Ausgabe 9-2002

Erhebliche Qualitätsmängel

Ascher, G.

Ascher, G.: Erhebliche Qualitätsmängel. Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, 9-2002, S. 43 bis 44, hpsmedia-Verlag, Hungen

      
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Die Richtlinien des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sollen objektiv nachvollziehbare Maßstäbe schaffen, die die Individualität der Antragsteller berücksichtigen. Dennoch gibt es Konflikte zwischen dem Ergebnis der Pflegebedürftigkeitsbewertung durch den Gutachter und der Einschätzung des Pflegebedürftigen oder seiner Pflegepersonen. Statistiken aus Hessen zeigen, dass etwa 30% der Erstanträge pro Jahr, also ca. 15.000 Antragsteller, keine Anerkennung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI erhalten. Dies führt zu Widersprüchen in 8-9% der Fälle pro Jahr. Klagen gegen die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sind zu 50% erfolgreich, was auf Qualitätsmängel hinweist. Die Ursachen für unterschiedliche Einstufungen liegen unter anderem in Inkonsistenzen bei der Erhebung der Pflegeprobleme und der zeitlichen Berücksichtigung. Lösungsansätze zur Qualitätssicherung beinhalten unter anderem eine Vereinfachung der Begutachtungsrichtlinien und eine stärkere Einbeziehung der Angehörigen und Pflegebedürftigen.

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