Onkel Doc Computer
Zusammenfassung
"Datenschutz" nach konventionellem Muster Ärzte sind laut hippokratischem Eid und nach bürgerlichem Recht an die Schweigepflicht gebunden, so lernt es jeder brave Student - und so weiß es auch Herr Meier, der zu seinem Hausarzt geht. Ziel dieser Pflicht ist der Schutz der Intimsphäre. Schweigepflicht soll gewährleisten, daß (Ji Pa*ien* alles angstfrei erzählen kann, was ihn bedrückt. So können Beschwerden vom Arzt in einem sozialen und familiären Umfeld gesehen werden. Ein Patient braucht nicht zu befürchten, daß Seij® Schwierigkeiten zu öffentlichem Klatsch werden oder zu Repressalien führen.
Schlagworte:
Datenschutz, Patientendaten, EDV, Gesundheitswesen, Schweigepflicht, Datenbanken, Anonymisierung, Krankenversicherung, Medizinische Informatik, Computer, Arbeit, Ärzte, Krebs, Bevölkerung, Allgemeinärzte, Aden, Krankenhaus, Berufskrankheiten, Diabetes Mellitus, Diabetes mellitus, Aufmerksamkeit, Arbeitsplatz
Zitierempfehlung:
N.N.: Onkel Doc Computer. Dr. med. Mabuse (1980), Heft 1, S. 22 bis 26.
N.N.: Onkel Doc Computer. Dr. med. Mabuse (1980), Heft 1, S. 22 bis 26.