Autor*innen: Raimund, I. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 51 | Heft: 6 | Seiten: 110 bis 111 | Erscheinung: 26.08.2026
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Abstract
I. Einführung der Regel Studienzeit: Die Neufassung des § 1 der AO soll lauten: (1) Die ärztliche Ausbildung umfasst 1. ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer wissenschaftlichen Hochschule. Das letzte Jahr des Studiums entfällt auf eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten von achtundvierzig Wochen.
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