Autor*innen: Schwendemann, H. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 51 | Heft: 3 | Seiten: 22 bis 24 | Erscheinung: 18.08.2026 | DOI: 10.3936/dmm_artid477633119
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Abstract
Das Recht auf Gesundheit ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgesetzt. Das Teilhaberecht lässt sich ebenfalls menschenrechtlich begründen und geht für alle Akteure, die an der u. a. Versorgung von Klient*innen beteiligt sind, mit der Pflicht einher, auf eine angemessene Teilhabe hinzuwirken. In diesem Beitrag wird die Rolle der Gesundheitskompetenz in Bezug zu.
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