Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat zwölf neue Projekte zur Entwicklung und Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien auf den Weg gebracht. Grundlage ist die Förderbekanntmachung „Versorgungsforschung – Medizinische Leitlinien“ vom 20. Juni 2025. Laut Innovationsfonds sind die Förderentscheidungen verbindlich, nachdem die Antragstellenden die Förderbedingungen angenommen haben.
Inhaltlich verteilen sich die geförderten Vorhaben auf drei Themenfelder. Im ersten Bereich geht es um übergeordnete Leitlinien zu häufigen Beratungsanlässen sowie um die Zusammenführung bestehender Leitlinien bei Aktualisierungen oder Weiterentwicklungen. Gefördert werden hier Projekte zur erektilen Dysfunktion, zum Management tiefer Kariesläsionen, zu Kopfschmerzen in der Hausarztpraxis, zu chronischem Unterbauchschmerz der Frau sowie zu evidenz- und konsensbasierten Indikationskriterien für Hüft- und Knieendoprothesen.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf Leitlinien, bei denen die spätere Verbreitung und Umsetzung von Anfang an mitgedacht wird. Dazu zählen Projekte zu stimulanzienbezogenen Störungen, zur Einbeziehung von Patientinnen, Patienten sowie An- und Zugehörigen in die präventive Infektionsmedizin, zu periprothetischen Frakturen nach Gelenkersatz, zur Diagnostik und Therapie der Skabies sowie zur Weiterentwicklung der Kinderschutzleitlinie unter Einbindung von Jugendhilfe und Pädagogik.
Das dritte Themenfeld richtet den Blick auf die Erstversorgung und die Steuerung in Akut- und Notfallsituationen. Hier werden zwei Vorhaben gefördert: eine S3-Leitlinie zur ambulanten aufsuchenden Akutversorgung durch nichtärztliche Gesundheitsfachpersonen sowie eine S3-Leitlinie zur standardisierten Ersteinschätzung in der Notfall- und Akutversorgung am Krankenhausstandort und in integrierten Notfallstrukturen.
Die nun veröffentlichten Projekte sind bereits in der Übersicht des Innovationsfonds aufgeführt: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/neue-projekte-medll/
Weitere Ergänzungen zu den einzelnen Vorhaben sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Zur Pressemitteilung: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1332/
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