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Trotz vorläufigem Stopp der Honorarkürzungen: BDP sieht GKV-Sparpaket als Gefahr für die psychotherapeutische Versorgung

16. Juli 2026 durch
Trotz vorläufigem Stopp der Honorarkürzungen: BDP sieht GKV-Sparpaket als Gefahr für die psychotherapeutische Versorgung
Franziska Reuther

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP im BDP) bewerten die vorläufige Aussetzung der Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg als wichtiges Signal. Gleichzeitig üben sie scharfe Kritik an dem am 10. Juli 2026 beschlossenen GKV-Sparpaket und warnen vor weitreichenden Folgen für die psychotherapeutische Versorgung.

Hintergrund ist ein Eilbeschluss des Landessozialgerichts vom 9. Juli 2026, mit dem die Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent vorläufig gestoppt wurde. Die Kürzungen waren auf Grundlage eines Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 Anfang April in Kraft getreten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte dagegen geklagt. Der BDP und der VPP im BDP werten die Entscheidung des Gerichts als Teilerfolg. In der Begründung des Eilbeschlusses heißt es, das Gericht teile „die erheblichen Bedenken an der Methodik des Berechnungsmodells“.

Damit sind die Honorarkürzungen zunächst ausgesetzt. Aus Sicht des BDP und des VPP im BDP ist die gerichtliche Begründung ein ermutigendes Zeichen für das weitere Verfahren. Gleichzeitig bleibe die Unsicherheit bestehen, weil eine endgültige Entscheidung noch aussteht. Für viele psychotherapeutische Praxen gehe es dabei um die wirtschaftliche Grundlage ihrer Arbeit und damit auch um die Zukunft der Versorgung.

Besonders kritisch bewerten der BDP und der VPP im BDP in diesem Zusammenhang das vom Bundestag verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Nach ihrer Einschätzung verschärft das Gesetz die Lage zusätzlich, weil mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag auch die Angemessenheitsprüfung der Vergütung für Psychotherapie gestrichen wurde. Gerade auf diese Regelung hatte sich nach Angaben des BDP und des VPP im BDP auch das Landessozialgericht in seiner Begründung zum vorläufigen Stopp der Honorarkürzungen bezogen.

Der BDP und der VPP im BDP hatten bereits im Vorfeld vor den Folgen einer Streichung der Angemessenheitsprüfung sowie vor einer Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen gewarnt. Das nun beschlossene Sparpaket sei kein zukunftsweisender Reformschritt, sondern eine Maßnahme, die die psychotherapeutische Versorgung strukturell schwäche. Der Berufsverband und seine Fachsektion halten das Gesetz zudem für verfassungsrechtlich bedenklich und kritisieren, dass ausgerechnet bei einer Berufsgruppe gespart werde, die nur einen sehr kleinen Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung habe und mit der Behandlung psychischer Erkrankungen zugleich zur Entlastung anderer sozialer Sicherungssysteme beitrage.

Aus Sicht des VPP im BDP droht ohne politischen Kurswechsel eine massive Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung. Gefährdet sei die wirtschaftliche Existenz vieler Praxen. Damit werde eine Verknappung des Angebots in Kauf genommen – in einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung steige und die Wartezeiten auf Therapieplätze bereits jetzt lang seien.

„Die Rechnung geht nicht auf“, erklärt Dr. Johanna Thünker, VPP-Vorsitzende im BDP. „Es wird nicht nur zu einer signifikanten Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung kommen, sondern volkswirtschaftlich betrachtet den Staat, und damit die Bevölkerung, deutlich mehr kosten als eingespart wird.“

Auch der Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bei einzelnen Punkten nachzubessern, reicht aus Sicht des BDP und des VPP im BDP nicht aus. Zwar sollen darin Regelungen zur Absicherung bereits begonnener Therapien sowie zur extrabudgetären Versorgung von Kindern, Jugendlichen und weiteren besonders vulnerablen Gruppen gefunden werden. Nach Einschätzung des Berufsverbands und seiner Fachsektion wird dies jedoch an den grundsätzlichen Problemen des GKV-Sparpakets wenig ändern.


Zur Pressemitteilung: https://www.bdp-verband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/trotz-vorlaeufiger-aussetzung-der-honorarkuerzungen-beschluss-des-gkv-sparpakets-bedeutet-schwarzen-freitag-fuer-psychotherapie

Foto: stock.adobe.com – Pormezz

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