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Stabile Beiträge, instabile Versorgung? Was das neue GKV-Gesetz für die Gesundheitsversorgung bedeutet

13. Juli 2026 durch
Stabile Beiträge, instabile Versorgung? Was das neue GKV-Gesetz für die Gesundheitsversorgung bedeutet
Franziska Reuther
Am Freitag, 10. Juli 2026, haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Es handelt sich weniger um eine Strukturreform als um ein umfassendes Ausgabenbegrenzungs- und Belastungspaket: Für 2027 sollen fast 19 Milliarden Euro mobilisiert beziehungsweise eingespart werden, um einen weiteren starken Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Was konkret beschlossen wurde:


1. Vergütungen im Gesundheitssystem werden gedeckelt

In nahezu allen Leistungsbereichen dürfen die Vergütungen von 2027 bis 2029 grundsätzlich nur noch bis zur Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt steigen. Das betrifft Krankenhäuser, Praxen sowie teilweise Pflege-, Intensivpflege-, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Tarifsteigerungen, die darüber liegen, werden vielfach nur noch zur Hälfte refinanziert. (Deutscher Bundestag)

Konsequenz: Steigen Personal-, Energie-, Sach- und Medikamentenkosten stärker als die zugelassenen Vergütungen, entsteht eine reale Finanzierungslücke. Einrichtungen müssen dann an Personal, Angeboten oder Investitionen sparen. Besonders tarifgebundene Einrichtungen geraten unter Druck, weil politisch gewünschte Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig finanziert werden.

2. Krankenhäuser erhalten deutlich weniger finanziellen Spielraum

Die Erlössteigerungen der Kliniken werden begrenzt. Gleichzeitig wird die geplante verbindliche Personalbemessung für Pflege und ärztlichen Dienst aufgegeben. Die Pflegepersonalbemessungsverordnung und die zuständige Kommission werden abgeschafft. Statt konkreter Personalvorgaben gilt künftig eine allgemeine Verpflichtung, ausreichend Personal für eine gute Behandlungsqualität vorzuhalten. Die bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen bleiben zwar bestehen, sind aber lediglich Mindestgrenzen. (BMG)

Konsequenz: Für Kliniken wächst der wirtschaftliche Druck mitten in der laufenden Krankenhausreform. Defizitäre Häuser könnten Stationen schließen, Leistungen konzentrieren oder Personalstellen nicht wiederbesetzen. Für die Pflege bedeutet die Abkehr von einer verbindlichen Personalbemessung, dass der tatsächliche Pflegebedarf weniger verbindlich abgesichert wird. Die Gefahr besteht, dass dauerhaft an der Untergrenze gearbeitet wird.

3. Mehr Prüfungen und Bürokratie für Kliniken

Krankenhäuser mit einem hohen Anteil beanstandeter Rechnungen müssen mit stark erhöhten Prüfquoten rechnen. Sind weniger als 50 Prozent der geprüften Abrechnungen unbeanstandet, können theoretisch sämtliche Rechnungen geprüft werden. (BMG)

Konsequenz: Das schafft zwar Anreize für korrekte Abrechnungen, kann aber den administrativen Aufwand erheblich erhöhen. Personal und Ressourcen werden stärker in Kodierung, Dokumentation und Abrechnungsprüfung gebunden, statt unmittelbar für die Versorgung zur Verfügung zu stehen.

4. Ambulante Praxen verlieren zusätzliche Vergütungen

Bestimmte bislang extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung vergütete Leistungen werden wieder in die begrenzten Budgets überführt. Dazu gehören unter anderem Leistungen in offenen Sprechstunden und bestimmten Vermittlungsfällen. Auch zusätzliche Vergütungen für die Befüllung der elektronischen Patientenakte entfallen. (Deutscher Bundestag)

Konsequenz: Praxen haben weniger finanzielle Anreize, kurzfristige Termine und offene Sprechstunden anzubieten. Gerade bei ohnehin knappen haus- und fachärztlichen Kapazitäten könnten Wartezeiten steigen. Zudem wird die Einführung und Pflege der elektronischen Patientenakte für Praxen wirtschaftlich weniger attraktiv.

5. Psychotherapeutische Leistungen werden weitgehend budgetiert

Ein erheblicher Teil der bisher extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen wird in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt. Das hierfür vorgesehene Geld soll zwar innerhalb der Psychotherapie geschützt werden; bereits begonnene Behandlungen sollen ohne Abschläge abgeschlossen werden können. (BMG)

Konsequenz: Die unmittelbaren Folgen für laufende Therapien werden abgefedert. Mittel- und langfristig besteht aber das Risiko von Honorarbegrenzungen und einer zurückhaltenderen Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten. In Regionen mit ohnehin langen Wartezeiten könnte sich der Zugang zur Psychotherapie weiter verschlechtern.

6. Versicherte zahlen höhere Zuzahlungen

Die gesetzlichen Zuzahlungen werden um 50 Prozent erhöht. Bei Arzneimitteln steigt der Rahmen beispielsweise von bisher fünf bis zehn Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Belastungsgrenzen und Härtefallregelungen bleiben bestehen; eine ursprünglich geplante automatische weitere Dynamisierung wurde gestrichen. (Deutscher Bundestag)

Konsequenz: Chronisch kranke, ältere und einkommensschwache Menschen werden besonders belastet. Zwar schützen Belastungsgrenzen vor unbegrenzten Kosten, doch müssen Betroffene die höheren Beträge zunächst bezahlen und gegebenenfalls eine Befreiung beantragen. Höhere Zuzahlungen können dazu führen, dass Medikamente oder Behandlungen später oder gar nicht in Anspruch genommen werden.

7. Beitragsfreie Familienversicherung wird eingeschränkt

Ab 2028 wird für viele bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds fällig. Ausgenommen sind unter anderem Familien mit Kindern unter zwölf Jahren sowie Partner mit hohem Pflegegrad, voller Erwerbsminderung oder bestimmten Grundsicherungsansprüchen. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert. (BMG)

Konsequenz: Vor allem Einverdienerhaushalte ohne jüngere Kinder werden zusätzlich belastet. Das verändert ein Kernelement des bisherigen Familienversicherungsprinzips und verlagert einen Teil der GKV-Finanzierung direkt auf Haushalte.

8. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld werden eingeführt

Beschäftigte können künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsfähig geschrieben werden und entsprechend anteilig Arbeitsentgelt und Krankengeld erhalten. Die genaue Umsetzung muss der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen. (Deutscher Bundestag)

Konsequenz: Das kann einen flexibleren Wiedereinstieg ermöglichen und längere vollständige Arbeitsunfähigkeiten vermeiden. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Beschäftigte zu früh oder unter betrieblichem Druck teilweise weiterarbeiten, obwohl eine vollständige Genesung medizinisch sinnvoller wäre.

9. Leistungen werden eingeschränkt

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel dürfen künftig auch nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen angeboten werden. Cannabisblüten werden grundsätzlich nicht mehr von der GKV erstattet. Auch das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebsscreening soll nicht mehr zulasten der GKV abgerechnet werden. (Deutscher Bundestag)

Konsequenz: Die GKV konzentriert sich stärker auf evidenzbasierte beziehungsweise priorisierte Leistungen. Für Betroffene bedeutet dies jedoch, dass sie entsprechende Angebote künftig selbst finanzieren müssen oder auf andere Therapieformen ausweichen.

10. Pharmaunternehmen und Impfstoffhersteller müssen höhere Abschläge leisten

Der allgemeine Herstellerabschlag wird von sieben auf 15,5 Prozent angehoben. Für patentgeschützte Impfstoffe steigt der zusätzliche Abschlag auf neun Prozent; zudem gilt für sie von 2027 bis 2030 ein Preismoratorium. (BMG)

Konsequenz: Kurzfristig sinken die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen. Die Industrie warnt dagegen vor geringeren Investitions- und Forschungsanreizen. Ob sich daraus tatsächlich Versorgungsengpässe oder weniger Markteinführungen ergeben, ist derzeit noch nicht absehbar.

11. Heilmittelpraxen geraten finanziell stärker unter Druck

Für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie werden die Vergütungsspielräume deutlich eingeschränkt. Die Preisentwicklung wird von 2027 bis 2029 an die Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts gekoppelt. Steigen die beitragspflichtigen Einnahmen beispielsweise um drei Prozent, können die Vergütungen grundsätzlich nur um rund zwei Prozent angehoben werden. Eine erkennbare Sonderregelung zur zusätzlichen Berücksichtigung höherer Tarif- oder Gehaltssteigerungen ist für Heilmittelpraxen nicht vorgesehen.
Zugleich wird die Vergütung der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung eingeschränkt. Bei Blankoverordnungen dürfen zusätzliche Pauschalen künftig nicht mehr allein damit begründet werden, dass Therapeutinnen und Therapeuten über die Diagnostik und Bedarfsanalyse hinaus mehr Verantwortung für Auswahl, Frequenz, Dauer und Verlauf der Behandlung übernehmen. Bereits begonnene Versorgungen sind durch eine Übergangsregelung geschützt. Maßnahmen zur Begrenzung der Behandlungsmengen und mögliche Vergütungsabschläge bleiben bestehen.

Konsequenz: Für therapeutische Praxen dürfte der Abstand zwischen den GKV-Vergütungen und den tatsächlichen Betriebskosten wachsen. Steigende Ausgaben für Personal, Mieten, Praxissoftware, Telematikinfrastruktur, Fortbildungen und Verwaltung können nur begrenzt refinanziert werden. Das erschwert angemessene Gehaltssteigerungen und damit die Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Besonders kleinere Praxen, Standorte im ländlichen Raum und Einrichtungen mit einem hohen Anteil gesetzlich Versicherter könnten ihr Angebot reduzieren oder ganz aufgeben. Gleichzeitig wird die Blankoverordnung wirtschaftlich weniger attraktiv: Die therapeutische Autonomie bleibt bestehen, während zusätzliche Verantwortung schlechter honoriert und ein Teil des Mengenrisikos auf die Praxen verlagert wird. Die Folgen könnten längere Wartezeiten, eine stärkere Ausrichtung auf Selbstzahlerleistungen und eine weitere Verschärfung bestehender Versorgungsengpässe sein.

12. Der Bund beteiligt sich stärker – aber nicht kostendeckend

Der Bund erhöht schrittweise seinen Beitrag für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Gleichzeitig wird der reguläre Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds weiterhin abgesenkt, wenn auch weniger stark als ursprünglich geplant. (BMG)

Konsequenz: Der Bund übernimmt einen größeren Teil der bisher von den Beitragszahlenden getragenen gesamtgesellschaftlichen Kosten. Eine vollständige Gegenfinanzierung der Gesundheitsausgaben für Grundsicherungsempfänger wird damit jedoch nicht erreicht.

Gesamtfolgen für das Gesundheitssystem


Die Reform verschafft der GKV kurzfristig finanzielle Entlastung und kann den Anstieg der Zusatzbeiträge bremsen. Eine Garantie, dass einzelne Krankenkassen ihre Beiträge nicht dennoch erhöhen, gibt es jedoch nicht.

Systemisch problematisch ist, dass die Reform überwiegend Preise, Vergütungen und Leistungen begrenzt, ohne gleichzeitig die Versorgungsstrukturen grundlegend zu verändern. Ambulante und stationäre Einrichtungen müssen daher steigende Kosten mit geringer wachsenden Einnahmen auffangen. Das dürfte den Konzentrationsprozess beschleunigen: wirtschaftlich schwache Krankenhäuser, Praxen, Rehaeinrichtungen und Pflegedienste könnten aufgeben oder ihr Angebot reduzieren.

Für das Personal bedeutet das Gesetz voraussichtlich höheren Rationalisierungsdruck. Besonders kritisch ist die Abschaffung der verbindlichen Pflegepersonalbemessung: Die Verantwortung für ausreichendes Personal bleibt bestehen, wird aber weniger konkret und kontrollierbar geregelt.

Für Patientinnen und Patienten wird das System unmittelbar teurer. Zusätzlich besteht das Risiko längerer Wartezeiten, eingeschränkter Angebote und weiterer Wege, wenn Einrichtungen oder Leistungsbereiche aus wirtschaftlichen Gründen reduziert werden.

Zusammengefasst: Das Gesetz stabilisiert zunächst die Finanzen der GKV, verlagert die Kosten aber teilweise auf Versicherte und Leistungserbringer. Es gewinnt Zeit, löst jedoch die zentralen Strukturprobleme – Fachkräftemangel, ineffiziente Sektorengrenzen, unzureichende Investitionsfinanzierung der Kliniken und versicherungsfremde Leistungen – noch nicht.




Anna Lauterbach
Redaktionsleitung Dr. med. Mabuse

Die Mabuse-Redaktion meint...

Sparen ohne Versorgungskonzept verschiebt die Krise – auf Beschäftigte, Praxen und Patient*innen. Trotz breiter Proteste und eindringlicher Warnungen aus nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens wie z.B. Deutscher Pflegerat E.V., Bundesärztekammer, DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V., Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V., Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e.V., Deutscher Verband Ergotherapie e.V., und viele mehr haben Bundestag und Bundesrat am vergangenen Freitag das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen.

Die Bundesregierung verspricht mit dem Gesetz stabilere Beiträge. Bezahlt werden soll dieses Ziel jedoch vor allem durch höhere Belastungen für Versicherte und begrenzte Vergütungen für diejenigen, die die Gesundheitsversorgung täglich sicherstellen.

Patientinnen und Patienten müssen mit höheren Zuzahlungen rechnen. Zugleich wächst der wirtschaftliche Druck auf Krankenhäuser, Arzt- und Therapiepraxen, psychotherapeutische Angebote und weitere Einrichtungen. Mitten im Fachkräftemangel werden ausgerechnet die finanziellen Spielräume für Personal, angemessene Gehälter und verlässliche Versorgungsangebote eingeschränkt.

Das betrifft auch Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie. Werden Vergütungssteigerungen gedeckelt, während Löhne, Mieten und Betriebskosten weiter steigen, geraten vor allem kleinere Praxen unter Druck. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände warnt vor einer Wirkungskette aus Vergütungsstagnation, verschärftem Fachkräftemangel, sinkenden Behandlungskapazitäten und Einschränkungen der Patientenversorgung.

Auch die Abkehr von einer verbindlicheren Personalbemessung in den Krankenhäusern ist ein falsches Signal. Pflegebedarf verschwindet nicht, wenn er weniger verbindlich erfasst wird. Stattdessen droht, dass Kliniken dauerhaft mit Minimalbesetzungen arbeiten und Beschäftigte die Finanzierungslücken durch eine weitere Verdichtung ihrer Arbeit auffangen müssen. Der Deutsche Pflegerat hat davor mit seiner Kampagne „Pflege im freien Fall“ ausdrücklich gewarnt.

Die Finanzierungsprobleme der GKV sind real. Doch ein Gesundheitssystem wird nicht nachhaltig stabilisiert, indem Kosten auf Versicherte verlagert und die Vergütungen der Leistungserbringenden begrenzt werden. Notwendig sind echte Strukturreformen, eine verlässliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und bessere Bedingungen für alle Gesundheitsberufe.

Wer Beiträge stabilisieren will, darf die Versorgung nicht destabiliseren!

Foto: stock.adobe.com – jcg_oida

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