Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die Vergütung der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen verständigt. Die Vereinbarung wurde einvernehmlich getroffen und soll Krankenhäusern sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung Planungssicherheit geben. Voraussichtlich ab Januar 2027 können die ersten Einrichtungen ihren Betrieb aufnehmen.
Die neuen Häuser sollen verschiedene Angebote der Gesundheitsversorgung unter einem Dach verbinden. Vorgesehen sind stationäre Basisleistungen sowie ambulante und pflegerische Angebote. Ziel ist eine wohnortnahe, bedarfsgerechte und langfristig tragfähige Versorgung.
„Patientinnen und Patienten werden von einer gut vernetzten Versorgung unter einem Dach profitieren“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Mit einem Basisangebot aus Innerer Medizin und Geriatrie sowie ergänzenden ambulanten und pflegerischen Leistungen könnten die Einrichtungen die Versorgung vor Ort sichern. Zugleich böten sie vor allem kleineren Krankenhäusern die Möglichkeit, sich zukunftsfest aufzustellen. Die Vergütungsvereinbarung sei ein Beispiel dafür, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen tragfähige Lösungen entwickeln könne.
Kleinere Krankenhäuser als regionale Basisversorger
Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, sieht in den sektorenübergreifenden Einrichtungen eine Möglichkeit, regionale Versorgungsangebote insbesondere in ländlichen Gebieten zu stärken. Durch die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser könnten neue Strukturen entstehen, die stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen verbinden.
Die Einrichtungen könnten dazu beitragen, das vielerorts ausgedünnte Netz haus- und fachärztlicher Praxen zu ergänzen. Gleichzeitig sollen sie Sektorengrenzen überwinden und medizinische Hilfe an einem Ort anbieten. Für die stationäre Versorgung seien ein pragmatisches Vergütungssystem und eine hohe Vorhaltekomponente vereinbart worden.
Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, betont, dass stationäre Behandlungen ohne besonderen Spezialisierungsbedarf künftig wohnortnah durchgeführt werden könnten. Aufwendigere Eingriffe und komplexe Behandlungen sollten dagegen weiterhin in dafür geeigneten Krankenhäusern gebündelt werden. Die Umwandlung von Krankenhäusern zu Einrichtungen der Basisversorgung werde durch ein auskömmliches Vergütungsniveau und einen hohen Vorhalteanteil abgesichert.
Pauschalen für drei Jahre vereinbart
Grundlage der Vergütungsregelung sind Datenanalysen des Forschungs- und Beratungsunternehmens Institute for Health Care Business (hcb). Auf dieser Basis wurden feste Vergütungspauschalen für einen Zeitraum von drei Jahren vereinbart. Krankenhäuser, die sich zu einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung entwickeln, erhalten damit eine verlässliche finanzielle Grundlage für die Umgestaltung.
Welche stationären Leistungen die neuen Einrichtungen anbieten sollen, war bereits im März festgelegt worden. Im Mittelpunkt steht ein begrenztes Basisleistungsspektrum mit internistischem und geriatrischem Schwerpunkt. Behandelt werden sollen vor allem häufige, überwiegend nicht operative Krankheitsbilder, insbesondere bei älteren Menschen.
Dazu gehören unter anderem akute und chronische Infektionen, Ernährungs- und Stoffwechselstörungen, Anämien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwierige Atemwegsinfektionen einschließlich COPD, gastrointestinale Erkrankungen sowie urogenitale Infektionen.
Intensivmedizinische oder komplexe notfallmedizinische Leistungen sind nicht vorgesehen. Ergänzend können die Einrichtungen ambulante und pflegerische Angebote erbringen, um die medizinische Grundversorgung in der Region zu sichern.
Bestandteil der Krankenhausstrukturreform
Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden nach § 115g SGB V eingerichtet. Ihre Einführung geht auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zurück und ist Teil der Krankenhaus-Strukturreform.
Es handelt sich weiterhin um zugelassene Krankenhäuser. Sie unterliegen jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik, die ab 2028 verpflichtende Grundlage für Krankenhausplanung und -vergütung werden soll. Für kleinere Häuser eröffnet das Modell damit eine Transformationsperspektive unabhängig von der jeweiligen Leistungsgruppenzuordnung.
Durch die Konzentration auf weniger komplexe Krankheitsbilder und die Verbindung stationärer, ambulanter und pflegerischer Leistungen sollen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen künftig einen Beitrag zu einer regional verankerten und stärker vernetzten Gesundheitsversorgung leisten.
Zur Pressemitteilung: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2301760.jsp