Zum Inhalt springen
Dr. med. Mabuse · Fachartikel

Ersatzdienstleistende im Gesundheitswesen

Zusammenfassung

Hausordnungen in bestehenden Gemeinschaftsunterkünften werden verschärft. Es gibt z. B. Verbote für das Anbringen politischer Pla­kate oder Einschränkungen im persönlichen Bereich, z. B. Besuchs­verbot nach 22 Uhr (siehe Hausordnung der Freiburger Zivildienst­gruppe Wonnhalde). Für den Staat ergibt sich in der Frage der Kriegsdienstverwei­gerer ein offensichtlicher Widerspruch: Auf der einen Seite stellen sie eine Gefahr dar für den Aufbau und die Erweiterung der Bundeswehr, die ja nicht nur wehrpolitischen, sondern auch ökonomischen Interessen dient (z. B. Rüstungsindustrie).

Zitierempfehlung:
N.N.: Ersatzdienstleistende im Gesundheitswesen. Dr. med. Mabuse (1978), Heft 9, S. 38 bis 39.