Ersatzdienstleistende im Gesundheitswesen
Zusammenfassung
Hausordnungen in bestehenden Gemeinschaftsunterkünften werden verschärft. Es gibt z. B. Verbote für das Anbringen politischer Plakate oder Einschränkungen im persönlichen Bereich, z. B. Besuchsverbot nach 22 Uhr (siehe Hausordnung der Freiburger Zivildienstgruppe Wonnhalde). Für den Staat ergibt sich in der Frage der Kriegsdienstverweigerer ein offensichtlicher Widerspruch: Auf der einen Seite stellen sie eine Gefahr dar für den Aufbau und die Erweiterung der Bundeswehr, die ja nicht nur wehrpolitischen, sondern auch ökonomischen Interessen dient (z. B. Rüstungsindustrie).
Schlagworte:
Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst, Ersatzdienst, Militarisierung, Gesundheitswesen, Pflege, Solidarität, Arbeitsrecht, Aufmerksamkeit, Berufsgruppen, Bergarbeiter, Arbeit, Ärzte, Arbeitskräfte, Gesetz
Zitierempfehlung:
N.N.: Ersatzdienstleistende im Gesundheitswesen. Dr. med. Mabuse (1978), Heft 9, S. 38 bis 39.
N.N.: Ersatzdienstleistende im Gesundheitswesen. Dr. med. Mabuse (1978), Heft 9, S. 38 bis 39.