Die neue AO und warum sie nicht Gesetz werden darf!
Zusammenfassung
I. Einführung der Regel Studienzeit: Die Neufassung des § 1 der AO soll lauten: (1) Die ärztliche Ausbildung umfasst 1. ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer wissenschaftlichen Hochschule. Das letzte Jahr des Studiums entfällt auf eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten von achtundvierzig Wochen.
Schlagworte:
Ärztliche Approbationsordnung, Medizinstudium, Regelstudienzeit, Praktisches Jahr, Pflichtfamulatur, Pflichtvorlesung, Prüfungsordnung, Studienreform, Bundesregierung, Krankenhaus, Arbeit, Gesetz
Zitierempfehlung:
Raimund, I.: Die neue AO und warum sie nicht Gesetz werden darf!. Dr. med. Mabuse (1977), Heft 6, S. 110 bis 111.
Raimund, I.: Die neue AO und warum sie nicht Gesetz werden darf!. Dr. med. Mabuse (1977), Heft 6, S. 110 bis 111.