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Dr. med. Mabuse · Fachartikel

Fasten im Islam

Mabuse Verlag

Zusammenfassung

Strenggläubige Muslime dürfen in der Fastenzeit (Ramadan) während des Tages weder essen noch trinken. Das kann zu körperlichen Schäden führen, besonders dann, wenn der Ramadan in die Sommerzeit fällt und die Betreffenden einer körperlichen Arbeit nachgehen. Die Autorin befasst sich mit dem Konflikt zwischen Fastengebot und dem Gebot körperlicher Unversehrtheit.

Zitierempfehlung:
Harwazinski, A.: Fasten im Islam. Dr. med. Mabuse (2002), Heft 9, S. 28 bis 29.