Zum Inhalt springen
Dr. med. Mabuse · Fachartikel

Nicht so neues Betreuungsrecht - jetzt mit Notvertretungsrecht der Eheleute

Mabuse Verlag

Zusammenfassung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) formuliert es klar und deutlich: „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechtsund Handlungsfähigkeit genießen“ (Art. 12). Schon 2014 kritisierte der UN-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die Reichweite der staatlichen Verpflichtungen aufgrund dieser Vorschrift werde von den Staaten „generell missverstanden“: Es gehe darum, das im Betreuungsrecht weltweit vorhandene Paradigma der ersetzen Entscheidungsfindung durch das Paradigma der unterstützten Entscheidungsfindung zu ersetzen.

Zitierempfehlung:
Nicht so neues Betreuungsrecht - jetzt mit Notvertretungsrecht der Eheleute. Dr. med. Mabuse (2023), Heft 2, S. 82 bis 83.