Schwächung von Patientenrechten: Bundessozialgericht fälscht Genehmigungen nicht mehr.
Mabuse Verlag
Zusammenfassung
Mitten in der COVID-19-Pandemie veröffentlichte das Bundessozialgericht (BSG) einen Bericht über einen Verhandlungstermin am 28. Mai 2020. Es ging um den Anspruch auf Fampyra®, ein Medikament, das zur Behandlung von Gangstörungen bei Multipler Sklerose zugelassen ist. Der Kläger litt zwar unter Gangstörungen, aber nicht wegen Multipler Sklerose: Sein Arzt wollte das Medikament also im Off-Label-Use einsetzen.
Schlagworte:
KRANKENKASSE; ENTSCHEIDUNG; KOSTENERSTATTUNG; RECHTSPRECHUNG; REHABILITATION; ARZNEIMITTEL; GESETZ; KOSTEN; KRANKE;
Zitierempfehlung:
Tolmein, O.: Schwächung von Patientenrechten: Bundessozialgericht fälscht Genehmigungen nicht mehr.. Dr. med. Mabuse (2020), Heft 9, S. 56 bis 57.
Tolmein, O.: Schwächung von Patientenrechten: Bundessozialgericht fälscht Genehmigungen nicht mehr.. Dr. med. Mabuse (2020), Heft 9, S. 56 bis 57.