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Dr. med. Mabuse · Fachartikel

Digitale Prävention

Mabuse Verlag

Zusammenfassung

Der Siegeszug von „Apps, kleinen Anwendungsprogrammen für Smartphones, hält ungebrochen an. Das gilt auch für Gesundheits-Apps, die jeder online anbieten kann, der technisch dazu in der Lage ist. Nur wenn Gesundheits-Apps auf die Therapie und Diagnose von Krankheiten abzielen, fallen sie unter das Medizinproduktegesetz und müssen ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen.

Zitierempfehlung:
Kramer, U.; Scherenberg, V.;: Digitale Prävention. Dr. med. Mabuse (2013), Heft 9, S. 45 bis 47.