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Dr. med. Mabuse · Fachartikel

Platzverweis!

Mabuse Verlag

Zusammenfassung

In den vergangenen Wochen tobten Diskussionen um die Homöopathie: Leistungen der Homöopathie sollten aus dem Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen werden, weil diese Therapie den Anforderungen für Behandlungen in der GKV nicht entspräche.

Zitierempfehlung:
Glaeske, G.;: Platzverweis!. Dr. med. Mabuse (2010), Heft 9, S. 62.