Dammbruch
Mabuse Verlag
Zusammenfassung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010, wonach erbgeschädigte künstlich befruchtete Embryonen im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesondert werden dürfen, hat eine scharfe Kontroverse ausgelöst: Ist das Urteil ein Freibrief zur Selektion? Linus Geisler diskutiert Argumente für und gegen die PID und begründet, warum seine Antwort am Ende lautet: ein klares Nein zur PID.
Schlagworte:
DIAGNOSTIK; KIND; SCHWANGERSCHAFT; UTERUS; INSEMINATION; MEDIZIN;
Zitierempfehlung:
Dammbruch;: Dammbruch. Dr. med. Mabuse (2010), Heft 9, S. 6 bis 7.
Dammbruch;: Dammbruch. Dr. med. Mabuse (2010), Heft 9, S. 6 bis 7.