Zum Inhalt springen
Dr. med. Mabuse · Fachartikel

Dammbruch

Mabuse Verlag

Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010, wonach erbgeschädigte künstlich befruchtete Embryonen im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesondert werden dürfen, hat eine scharfe Kontroverse ausgelöst: Ist das Urteil ein Freibrief zur Selektion? Linus Geisler diskutiert Argumente für und gegen die PID und begründet, warum seine Antwort am Ende lautet: ein klares Nein zur PID.

Zitierempfehlung:
Dammbruch;: Dammbruch. Dr. med. Mabuse (2010), Heft 9, S. 6 bis 7.