Keine Waffengleichheit
Mabuse Verlag
Zusammenfassung
Der Anwalt, der die Interessen von Patientinnen in Arzthaftungssachen vor Gericht vertritt, kann sich des Mitgefühls seiner Kolleginnen von der Gegenseite sicher sein: Diese streiten mit den finanziellen Möglichkeiten einer großen Versicherung und dem fachlichen Know-how des Mandanten
Schlagworte:
RECHT; KRANKENHAUS; KRANKENKASSE; LEISTUNGSTRÄGER; SOZIALAMT; SOZIALGESETZBUCH;
Zitierempfehlung:
OliverTolmein;: Keine Waffengleichheit. Dr. med. Mabuse (2009), Heft 11, S. 46.
OliverTolmein;: Keine Waffengleichheit. Dr. med. Mabuse (2009), Heft 11, S. 46.