Prävention und Gesundheitsförderung - Neue Aufgaben für die Pflege |
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Das Präventionsthema wird intensiv diskutiert. Dabei wird die Ambivalenz der Thematik kaum wahrgenommen. Ökonomische und gesundheitliche Vorteile stehen im Zentrum der Debatten, mögliche positive Effekte für die Verhinderung von Krankenhausaufenthalten bis hin zur Reduktion von Mortalitätsziffern haben die öffentliche und fachliche Aufmerksamkeit erhöht. Auch die Pflege hat das Thema für sich entdeckt. Dabei stehen berufspolitische und gesundheitsfördernde Aspekte im Vordergrund. Einen Einblick in die pflegerische Relevanz gibt das Buch von Hasseler und Meyer, welches insgesamt sieben Kapitel enthält. Die Inhalte fokussieren zunächst auf die Historie, wobei die Dekonturierung pflegerischer Aufgaben herausgearbeitet wird. Deutlich wird hier bereits, dass Prävention und Gesundheitsförderung keine neuen Themen für die Pflege darstellen, vielmehr deren Tradition darin verwurzelt ist. Allerdings, und dies wird dezidiert herausgearbeitet, haben die Strukturveränderungen im Gesundheitswesen letztlich dazu geführt, dass pflegepräventive Aufgaben nicht (mehr) als originärer Beitrag der Pflege wahrgenommen werden und zugunsten einer am kurativen Paradigma der Medizin orientierten Pflegewirklichkeit in den Hintergrund traten. Die internationalen Beispiele (England, USA, Niederlande) dokumentieren jedoch, wie unterschiedlich pflegerische Arbeit in anderen gesundheitspolitischen Kontexten gestaltet wird. Weiterhin enthält das Buch eine internationale Literaturanalyse zum Nutzen und zur Wirksamkeit der Prävention als pflegerisches Aufgabenfeld, die im Ergebnis auf die Komplexität der fachlichen Anforderungen für die Pflegekräfte verweist. Prävention durch Pflege ist wirksam, dies zeigen nicht zuletzt die Befunde zum präventiven Hausbesuch bei alten Menschen, der in manchen europäischen Ländern zum Pflichtprogramm gehört.
Insgesamt ist das Buch zu empfehlen, denn es liefert eine Argumentationsgrundlage für jene, für die Pflege mehr ist als die Umsetzung von leistungsrechtlich sanktionierten Handlungsvollzügen im Rahmen des SGBXI.