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Apothekenreform beschlossen: Mehr Versorgungsaufgaben für Apotheken – Honorarerhöhung weiter ausstehend

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das heute in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages steht, sollen Apotheken künftig zusätzliche Aufgaben in der Gesundheitsversorgung übernehmen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Apotheken ein breiteres Spektrum an Impfungen, diagnostischen Tests und pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten können. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bewertet diese Ausweitung grundsätzlich positiv, mahnt zugleich aber eine rasche wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken an.

„Die Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt. Das ist richtig und wichtig für die Menschen in Deutschland“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. „Blutentnahmen, Impfungen und weitere pharmazeutische Dienstleistungen in den Apotheken helfen den Patientinnen und Patienten unmittelbar und tragen zur Entlastung des Gesundheitssystems bei.“

Trotz der geplanten Reform sieht die ABDA die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken weiter mit Sorge. Nach Angaben des Verbands ist die Zahl der Apotheken in Deutschland auf 16.541 gesunken und damit auf einen neuen Tiefstand. Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei der Apothekendichte inzwischen im hinteren Bereich. Seit 2013 habe jede fünfte Apotheke schließen müssen.

Thomas Preis fordert deshalb, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel nun zügig umzusetzen. Bislang sei eine entsprechende Verordnung jedoch noch nicht verabschiedet worden. Kritisch sieht der ABDA-Präsident auch Überlegungen zu einem Zwei-Stufen-Modell bei der Honorarerhöhung, da dies die aus Sicht des Verbands notwendige Stärkung der Apotheken weiter verzögern würde.

„Immer mehr Menschen würden ihre wohnortnahe Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung verlieren, wenn die Politik jetzt nicht handelt“, warnt Preis. „Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik darf nicht länger zuschauen und zögern, sondern muss die Apotheken jetzt sofort stabilisieren.“

Hintergrund der Forderung ist nach Angaben der ABDA, dass das Apothekenhonorar seit 2013 nicht mehr an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurde und weiterhin bei 8,35 Euro pro ärztlich verordnetem Arzneimittel liegt. Gleichzeitig sieht der Regierungsentwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung vor, den Apothekenabschlag bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zulasten der GKV von 1,77 Euro auf 2,07 Euro anzuheben. Aus Sicht der ABDA kommt diese Erhöhung einer weiteren Kürzung des Apothekenhonorars für die Versorgung gesetzlich Versicherter gleich.

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