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Bundeskabinett bringt Reform der Notfallversorgung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 22. April 2026, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel der Neuregelung ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreifend organisiert wird und regionale Besonderheiten berücksichtigt.

Kern der Reform ist eine stärkere Vernetzung der beteiligten Leistungserbringer, eine weitergehende Digitalisierung der Abläufe sowie der flächendeckende Einsatz digital gestützter Ersteinschätzungsverfahren an den zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten gezielter in die jeweils passende Versorgungsebene gesteuert werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann so die Versorgung in Akut- und Notfällen verbessert und zugleich die kostenintensive Fehlsteuerung in Notaufnahmen und Rettungsdienst verringert werden. Dies soll insgesamt zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete den Kabinettsbeschluss als dritten Anlauf für das Vorhaben und zeigte sich überzeugt, dass die Reform in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann. Mit dem Beschluss werde die Grundlage für eine vernetzte, digitale und standardisierte Notfallversorgung geschaffen. Menschen müssten sich im Ernstfall auf eine flächendeckende Versorgung verlassen können. Zugleich müsse aber nicht jedes Anliegen in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Reform solle daher dazu beitragen, Hilfesuchende gezielter durch das Gesundheitssystem zu steuern und Notaufnahmen sowie Rettungsdienste zu entlasten. Für den Rettungsdienst werde zudem eine rechtssichere Grundlage geschaffen, die eine Versorgung in bestimmten Fällen auch ohne Transport ermögliche.

Ein zentrales Element der Reform betrifft die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen. Künftig soll sie in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt werden. Die Akutleitstelle soll unter klar definierten Erreichbarkeitsvorgaben ambulante Not- und Akutfälle in die jeweils angemessene Versorgungsebene vermitteln. Zudem ist vorgesehen, dass sie digital mit den Rettungsleitstellen unter der Rufnummer 112 zu einem gemeinsamen Gesundheitsleitsystem vernetzt wird. Für Akutfälle sollen unter der 116117 außerdem flächendeckend rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung verfügbar sein.

Vorgesehen ist darüber hinaus der Aufbau digital vernetzter Integrierter Notfallzentren (INZ), die eine flächendeckende ambulante Erstversorgung sicherstellen sollen. Diese Zentren bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Kooperationspraxen in der Nähe sollen während der regulären Sprechstundenzeiten Teile der Akutversorgung übernehmen können. Sind weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet, übernimmt die Krankenhausnotaufnahme die gesamte Akut- und Notfallversorgung im INZ. Die Steuerung soll in allen Fällen über eine gemeinsame Ersteinschätzungsstelle erfolgen.

Auch für die Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor. Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen der INZ sollen diese in eng begrenzten Ausnahmefällen für den akuten Bedarf direkt an Patientinnen und Patienten abgeben dürfen, wenn die Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der medizinischen Notfallrettung. Diese soll künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Medizinisches Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen damit ausdrücklich als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Nach Auffassung der Bundesregierung bildet dies die tatsächliche Funktion des Rettungsdienstes als hochspezialisierte Notfallversorgung besser ab als die bisherige Finanzierung als reine Fahrkostenleistung. Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Leistungserbringern sollen zudem mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Versicherte sollen künftig nicht mehr das Risiko tragen, einen Teil der Kosten selbst übernehmen zu müssen.

Zur Weiterentwicklung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards ist außerdem ein neues „Fachgremium medizinische Notfallrettung“ vorgesehen. Darin sollen Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der gesetzlichen Krankenversicherung, der maßgeblichen Fachgesellschaften und Verbände auf Bundesebene sowie der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer mitwirken. Neben Ländern und GKV sollen auch die übrigen Mitglieder ein Stimmrecht erhalten.

Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.

Schließlich sieht die Reform Maßnahmen vor, um die Überlebensquote bei plötzlichem Herzkreislaufstillstand zu verbessern. Künftig sollen die Anleitung zur Reanimation am Notruf und der Einsatz von Ersthelfer-Apps zum Standard gehören. Mithilfe dieser Apps können freiwillige Ersthelfende in der Nähe alarmiert werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Zudem sollen alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst und digital mit den Leitstellen vernetzt werden.

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