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Bundestag berät Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz: Neue Befugnisse für Apotheken, Entlastung für Pflege und Arztpraxen

Am Donnerstag, 26. Februar 2026, befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz, ApoVWG, Drucksache 21/4084). Nach der 60-minütigen Debatte soll der Entwurf an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Änderungen für Apotheken 

Der Gesetzentwurf stärkt Apotheken wirtschaftlich und organisatorisch. Vorgesehen sind unter anderem die vereinfachte Gründung von Zweigapotheken in ländlichen Regionen, die Möglichkeit der temporären Leitung durch PTA, erweiterte pharmazeutische Leistungen wie Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen, Präventionsangebote und Schnelltests sowie die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept unter klar definierten Bedingungen. Außerdem wird die Nutzung von Kommissionierautomaten für verschreibungsfähige Betäubungsmittel ermöglicht. Parallel plant die Bundesregierung eine Verordnung zur Apothekenbetriebsordnung mit Regelungen zu Vergütung, flexiblen Betriebsabläufen und Qualitätsvorgaben für Versandapotheken.

Entlastung und neue Möglichkeiten für Gesundheitsberufe

Das ApoVWG bringt zudem Verbesserungen für Ärzte, Pflegeeinrichtungen und weitere Gesundheitsberufe. 

  • Direktübermittlung von Rezepten: Arztpraxen können Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die Apotheke senden. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies weniger administrative Rückfragen, weniger Botengänge und ein schnelleres Rezeptmanagement. Dies entlastet besonders Pflegende in der Aufnahme und Entlassung von Patient:innen.
  • Schnelltests durch Pflegefachkräfte: Pflegefachpersonen dürfen in zugelassenen Einrichtungen Schnelltests gegen gängige Erreger (z. B. Covid, Influenza, Noro, RSV) durchführen. Durch die teilweise Aufhebung des Arztvorbehalts können Tests schneller und ohne bürokratische Hürden umgesetzt werden, was die Infektionskontrolle und Reaktionsfähigkeit in Einrichtungen verbessert.
  • Rechtssichere Arzneimittelabgabe in Ausnahmefällen: In besonderen Situationen, etwa bei Aufnahme oder Entlassung von Patient:innen oder außerhalb der regulären Öffnungszeiten, können verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne physisches Rezept abgegeben werden, sofern die Verordnungsinformationen vorliegen. Dies gilt sowohl für die Anschlussversorgung chronisch Erkrankter als auch für unkomplizierte akute Erkrankungen. Die Maßnahme verkürzt Prozesse, reduziert Versorgungslücken an Wochenenden und Feiertagen und stärkt die Sicherheit der Patientenversorgung.
  • Unterstützung des Pflegealltags: Durch die Kombination von Direktübermittlung, Schnelltests und flexibler Arzneimittelabgabe werden Pflegekräfte administrativ entlastet, gewinnen Handlungsspielräume im Alltag und können gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung erhöhen.

Versorgungssicherheit und wohnortnahe Versorgung

Mit dem ApoVWG sollen die wohnortnahe Versorgung und die Stabilität der Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen Regionen gestärkt werden. Durch flexiblere Apothekenstrukturen, erweiterte Notdienstmodelle sowie zusätzliche pharmazeutische Leistungen wie Impfungen, Präventionsangebote und Schnelltests wird die Versorgungssicherheit verbessert. Gleichzeitig werden Abläufe zwischen Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen erleichtert, administrative Lasten reduziert und der Handlungsspielraum für Pflegekräfte erhöht. Die Umsetzung und die konkreten Details werden im parlamentarischen Verfahren weiter beraten.

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