Foto: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (c) BMG/Jan Pauls

Bundesministerium für Gesundheit: Das ändert sich in 2026

Zum Jahreswechsel 2025/2026 treten im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche gesetzliche Änderungen und Reformen in Kraft. Ziel ist es, die Gesundheits- und Pflegeversorgung nachhaltig zu modernisieren, flächendeckend zu sichern und die Strukturen zukunftsfähig aufzustellen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont: „Seit Amtsantritt der Bundesregierung wurden wichtige Weichen gestellt, um unser Gesundheitssystem für die Zukunft aufzustellen, die 2026 konsequent fort- und umgesetzt werden. Die Herausforderungen könnten kaum größer sein, doch sie bieten die Chance, die Strukturen für eine gute und bezahlbare Gesundheitsversorgung zu schaffen und unser Solidarversprechen zu erneuern.“

Krankenhausreform

Ab dem 1. Januar 2026 stehen Fördermittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds zur Verfügung. Insgesamt werden bis zu 50 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhausstrukturen bis 2035 bereitgestellt, davon übernimmt der Bund 29 Milliarden Euro.

Digitalisierung

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen müssen ab dem 1. Januar 2026 alle eingesetzten Software-Systeme eine Konformitätsbestätigung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) besitzen („ePA-Ready“). Leistungserbringer, deren Systeme nicht ePA-fähig sind, können ihre Leistungen nicht mehr abrechnen (§ 372 Abs. 3 SGB V). Härtefälle können durch Auslegungsrichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen berücksichtigt werden.

Pflege

Pflegefachpersonen erhalten ab dem 1. Januar 2026 die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung im festgelegten Rahmen. Die Selbstverwaltung kann auf Grundlage gesetzlicher Änderungen die entsprechenden Vertragsverhandlungen führen.

Weitere Neuerungen in der Pflege umfassen:

  • Bürokratieabbau: Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) werden frühzeitiger angekündigt, bei hohen Qualitätsniveaus wird der Prüfungsintervall auf zwei Jahre verlängert. Die Pflegedokumentation wird auf das notwendige Maß begrenzt.
  • Präventionsberatung: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten zielgenaue Beratung und konkrete Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen.
  • Kooperationsprojekt: Anträge und Formulare für Pflegeleistungen werden vereinfacht; hierzu wird ein Kooperationsgremium beim Spitzenverband der Pflegekassen eingerichtet.
  • Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen: Neue Regelungen im Vertrags-, Leistungs- und Qualitätssicherungsrecht ermöglichen innovative Wohnformen und Flexibilisierung von Leistungserbringung in Modellvorhaben.

Ausbildung

Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung startet 2027. Zur Vorbereitung treten bestimmte Regelungen bereits zuvor in Kraft:

  • Verordnungsermächtigungen für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die Finanzierung sowie
  • Regelungen zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans.
  • Zur Vorbereitung des Beginns der Ausbildung muss zudem die Finanzierung gesichert sein. Diese Regelungen treten daher bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Arzneimittelversorgung

  • Standardvertragsklauseln für klinische Prüfungen: Ab dem 18. Dezember 2025 gelten einheitliche Vertragsklauseln für Sponsor und Prüfzentrumsrechte und -pflichten, um Vertragsverhandlungen zu verkürzen.
  • Koordinierungsstelle BfArM/PEI: Eine neue Stelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll die Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verbessern, ohne deren Eigenständigkeit zu berühren.
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