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Beleghebammen verlieren bis zu 20 % Umsatz – Eilantrag zum Hebammenhilfevertrag abgelehnt

Eine vom Hebammenverband durchgeführte Auswertung der Echtdaten zu den seit dem 1. November 2025 erbrachten Leistungen zeigt, dass Beleghebammen durch den neuen Hebammenhilfevertrag im Schnitt rund 20 Prozent weniger verdienen. Zwar stieg die Zahl der Geburten mit 1:1-Betreuung um 15 Prozent, gleichzeitig sank der Umsatz der Teams jedoch deutlich. Damit wird die Behauptung des GKV-Spitzenverbands widerlegt, dass mehr Geburten mit 1:1-Betreuung automatisch zu höheren Einnahmen für Beleghebammen führen.

Dazu sagt Ursula Jahn-Zöhrens, Beirätin für den Freiberuflichenbereich im DHV-Präsidium: 

„Die Verdiensteinbußen sind real und bestätigen unsere Befürchtungen. Die Zahlen der Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) belegen, dass die vom GKV-Spitzenverband betonte Stärkung der 1:1-Betreuung kein Anreiz ist, im Belegsystem zu bleiben. Im Gegenteil: Wenn die Steigerung dazu führt, dass Hebammen dennoch weniger verdienen, werden mehr und mehr Kolleg*innen die Geburtshilfe verlassen. Die aktuell gute Rate der 1:1-Betreuung wird damit nicht aufrechterhalten werden können. Die Rückmeldungen zeigen, dass bereits 13 Beleghebammen-Teams, die von der AZH betreut werden, gekündigt haben. Wir steuern auf eine geburtshilfliche Unterversorgung zu, wenn wir jetzt nicht schnell handeln!

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des DHV mit der Begründung abgelehnt, es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vergütung der Hebammen wirtschaftlich unangemessen festgesetzt worden sei. Die Zahlen der AZH zeichnen jedoch ein anderes, eindeutiges Bild. Wir bleiben weiter an der Seite der Hebammen und kämpfen dafür, dass der Hebammenberuf für alle Berufsgruppen wirtschaftlich auskömmlich bleibt!” 

Berechnungen des Deutschen Hebammenverbands (DHV) zeigen, dass die Krankenkassen bei den Beleghebammen eine mittlere zweistellige Millionensumme einsparen. Vor diesem Hintergrund relativieren sich die vom GKV-Spitzenverband am 29. April 2025 angegebenen Mehrkosten von 100 Millionen Euro für die Hebammenhilfe erneut. Es bleibt unklar, wie dieser Betrag, der eigentlich der Stärkung des Berufs dienen sollte, tatsächlich eingesetzt wird.

Hintergrund:

Die ausgewerteten Echtdaten stammen aus den realen Abrechnungen der AZH. Diese wurden für die bis zum 1. Dezember 2025 abgerechneten Leistungen des Monats November 2025 herangezogen und dem Deutschen Hebammenverband (DHV) zur Verfügung gestellt. Zum Vergleich wurden repräsentative Monate aus dem Zeitraum April 2023 bis September 2025 herangezogen, um erste Rückschlüsse auf die Auswirkungen der neuen Abrechnungsbedingungen des Hebammenhilfevertrags ziehen zu können. Die Ergebnisse stimmen nahezu vollständig mit den zuvor von DHV und AZH prognostizierten Zahlen überein.

Neben einem Eilantrag, der am 11. Dezember abgelehnt wurde, hat der DHV ein Hauptsacheverfahren eingeleitet, um den neuen Hebammenhilfevertrag rechtlich anzufechten. Dieses Verfahren läuft weiterhin.

Hier können Sie die Auswertung ansehen.

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