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Reform der Notfallversorgung: Fachverbände begrüßen Referentenentwurf des BMG

Die Fach- und Berufsverbände aus Rettungsdienst und Notfallversorgung haben eine gemeinsame Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung abgegeben. Mit ihrer Unterzeichnung machen die Verbände deutlich, dass sie die geplante Reform ausdrücklich unterstützen und viele der vorgesehenen Veränderungen als dringend notwendig erachten. Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e. V. (BAND), der Bundesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Deutschland e. V. (BV ÄLRD), der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW), der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD), die Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) sowie der Fachverband Leitstellen e. V. (FVLST).

Die Verbände betonen, dass die Notfallversorgung in Deutschland eine grundlegende strukturelle Neuausrichtung benötigt. Der Entwurf trägt aus ihrer Sicht entscheidend dazu bei, die Versorgung moderner, effizienter und patientenorientierter zu gestalten. Eine bessere Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117, des Rettungsdienstes, der Notaufnahmen und der ambulanten Strukturen ist überfällig und bildet ein zentrales Element der Reform. Besonders begrüßt wird die vorgesehene Anerkennung der medizinischen Notfallrettung als eigenständige GKV-Leistung, da sie ein realistisches Abbild der Versorgungswirklichkeit schafft und die Bedeutung präklinischer Notfallversorgung hervorhebt.

Ebenso wichtig sind aus Sicht der Verbände standardisierte, digitale Prozesse sowie eine verbindliche sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Die verpflichtende Nutzung digitaler, strukturierter Ersteinschätzungssysteme bereits in der präklinischen Phase wird als notwendiger Schritt angesehen, um Patienten zielgerichtet zu steuern und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Auch die Einführung landesweiter Behandlungskapazitätsnachweise, die idealerweise länderübergreifend Anwendung finden, wird als essenziell bewertet. Die geplante Einbindung von Ersthelfersystemen sowie die Einführung eines landesweiten AED-Registers – einschließlich der Sicherstellung ihrer Interoperabilität – finden breite Zustimmung.

Auch wenn die Verbände in einzelnen Fachaspekten unterschiedliche Schwerpunkte setzen und in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf sehen – etwa bei der Finanzierungssystematik, der Verbindlichkeit sektorenübergreifender Kooperation oder beim vorgesehenen Qualitätsmanagement –, besteht ein gemeinsamer Grundkonsens: Die Reform ist notwendig, sinnvoll und zeitgemäß. Sie bietet eine realistische Chance, das System nachhaltig zu entlasten und die Patientenversorgung zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Alle beteiligten Organisationen sagen zu, den Reformprozess aktiv zu begleiten und ihre Expertise in den weiteren Diskussions- und Umsetzungsprozess einzubringen.

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