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QUAG-Qualitätsbericht 2024: Außerklinische Geburten weiterhin sehr sicher

Die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG e.V.) hat ihren Qualitätsbericht für 2024 vorgestellt. Dazu sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV): „Knapp zwei Prozent aller Geburten finden außerhalb von Kliniken statt, Tendenz steigend. Die außerklinische Geburtshilfe unterliegt in Deutschland hohen Qualitätsstandards – und sie ist sehr sicher. Das zeigt der aktuelle QUAG-Qualitätsbericht einmal mehr. Er attestiert Hausgeburten und Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen eine hohe Versorgungssicherheit, die auf verpflichtenden Qualitätsstandards und leitlinienorientiertem Wissen basiert. Werdende Mütter können sich auf diese Standards verlassen und sollten von Ärzt*innen und Expert*innen in der freien Wahl ihres Geburtsortes unterstützt werden. Denn diese trägt zu einer selbstbestimmten Geburt bei."

Der QUAG-Bericht zeigt, dass im vergangenen Jahr etwa 55 Prozent der außerklinischen Geburten in einer hebammengeleiteten Einrichtung (HgE), meist einem Geburtshaus, stattfanden, während 45 Prozent als Hausgeburten durchgeführt wurden. Von den insgesamt 15.486 erfassten Geburten konnten 82,4 Prozent wie geplant am außerklinischen Ort abgeschlossen werden. In 16,7 Prozent der Fälle erfolgte eine Überleitung in eine Klinik in Ruhe und in Begleitung der betreuenden Hebamme, lediglich 0,9 Prozent wurden in Eile in die klinische Versorgung überführt. Zwei Drittel der übergeleiteten Frauen erlebten in der Klinik eine vaginale Geburt. Die meisten Frauen berichten auch bei einer Verlegung von einem positiven Geburtserlebnis. In der ruhigen Atmosphäre der außerklinischen Betreuung haben die Kinder günstige Voraussetzungen für einen guten Stillstart, und das Bonding kann leichter gelingen.

Keine der Mütter verstarb im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder bis zu 42 Tage danach, was der Definition maternaler Mortalität entspricht. Bei den 1.000 erfassten Kindern ist etwa ein Fall dokumentiert, bei dem das Kind vor, während oder innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt verstarb. Dabei ist zu beachten, dass Eltern, deren Kind bereits vor der Geburt verstorben oder nicht lebensfähig ist, besonders häufig eine Geburt in der vertrauten Umgebung ihres Zuhauses wählen.

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