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Neue Erhebung der Krankenhausgesellschaft sieht Geburtshilfe in Gefahr
Die Zahlen sind alarmierend: Mehr als 80 Prozent der Kliniken, in denen Beleghebammen arbeiten, halten es für sehr oder ziemlich wahrscheinlich, dass ihre Beleghebammen angesichts der drohenden Vergütungseinbußen in relevanter Zahl kündigen oder ihre Tätigkeit stark einschränken werden.
Jeweils rund drei Viertel der Kliniken müssten ihr geburtshilfliches Angebot deutlich einschränken bzw. befürchten eine Gefährdung der geburtshilflichen Versorgung in ihrem Einzugsgebiet. Knapp 40 Prozent der Krankenhäuser mit Belegsystem gehen sogar davon aus, dass ihre Geburtshilfe schließen könnte. Dies zeigen aktuelle Zahlen, die das Deutsche Krankenhausinstitut e. V. (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) erhoben hat.
Dazu sagt DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer:
„Die alarmierenden Zahlen des Krankenhausinstituts zeigen einmal mehr, dass wir auf eine geburtshilfliche Unterversorgung von Müttern, Kindern und Familien zusteuern, wenn die Politik jetzt nicht noch das Ruder herumreißt. Bislang ist der GKV-Spitzenverband weiterhin nicht bereit, die entscheidenden Stellen im Hebammenhilfevertrag nachzubessern. Sollte der neue Hebammenhilfevertrag am 01.11. in Kraft treten, bedeutet das für die Kolleg*innen im Belegsystem Verdiensteinbußen von bis zu 30 Prozent. Das gefährdet Existenzen, aber eben auch die Sicherheit werdender Eltern und ihrer Kinder. Denn wenn Beleghebammen-Teams kündigen oder ganze Geburtsstationen wegbrechen, bedeutet das weite Wege und unsichere Geburten, vor allem aber nicht nur in strukturschwachen Gegenden. Wir appellieren eindringlich an die Bundespolitik: Lassen Sie nicht zu, dass durch reines Aussitzen der Probleme die Versorgung von Müttern und Familien wegbricht. Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Sicherstellung der verlässlichen medizinischen Versorgung. Es liegt in der Verantwortung aller politischen Entscheidungsträger*innen, die dringend notwendigen Nachbesserungen des Hebammenhilfevertrags durchzusetzen.”
Hintergrund:
An der repräsentativen Blitzumfrage im Auftrag der DKG beteiligten sich im August bundesweit 44 Geburtshilfen mit Beleghebammen. Insgesamt gibt es bundesweit rund 150 Beleghebammen-Teams. Die gesamte Befragung findet sich hier. Dieses Ergebnis bestätigt die Ergebnisse einer DHV-initiierten Umfrage unter Beleghebammen-Teams von Juni.
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die in Kliniken die Geburtshilfe sicherstellen. Sie sind nicht an starre arbeitsrechtliche Vorgaben gebunden und müssen ihren Arbeitsalltag flexibler den Anforderungen im Kreißsaal anpassen. So können sie Frauen unter der Geburt bedarfsgerecht begleiten und die ambulante Versorgung gut mit der klinischen Geburtshilfe verknüpfen.
Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die bundesweit rund 19.000 freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.
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