Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Ausgabe 9-1998

Alle Patienten haben ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung Die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung

Emmrich, M.

Emmrich, M.: Alle Patienten haben ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung Die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung. Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, 9-1998, S. 60 bis 61, hpsmedia-Verlag, Hungen

      
CareLit-Permalink: https://app.carelit.de/detail?doc_id=47299


Der Text diskutiert das Urteil des OLG Frankfurt über Sterbehilfe und kritisiert die Praxis des aktiven Tötens von Patienten, insbesondere bei schweren Hirnschädigungen. Es wird betont, dass die passive Sterbehilfe, also das Unterlassen weiterer Heilungsmaßnahmen, gesetzlich gedeckt ist und ein menschenwürdiges Sterben ermöglichen kann. Es wird gefordert, dass bei Patienten ohne klare Willensäußerung zunächst ein Vormundschaftsgericht entscheiden muss, bevor eine PEG-Sonde eingesetzt wird. Zudem wird die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung erwähnt, die aktive Sterbehilfe ablehnt und den Fokus auf Palliativmedizin legt. Es wird betont, dass der Wille des Patienten respektiert werden muss und dass eine Entscheidung zur Lebensverlängerung oder -verkürzung nicht auf wirtschaftlichen Erwägungen beruhen sollte. Es wird auch diskutiert, wie die Patientenverfügungen verbessert werden können, um Ärzten und Patienten eine bessere Orientierung zu bieten.