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Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Ausgabe 3-1999Sieben Jahre Betreuungsgesetz Zwischenbilanz des Betreuungsrechts von 1992 und die Änderungen seit 1. Januar 1999Bauer, A. |
| Bauer, A.: Sieben Jahre Betreuungsgesetz Zwischenbilanz des Betreuungsrechts von 1992 und die Änderungen seit 1. Januar 1999. Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, 3-1999, S. 54 bis 58, hpsmedia-Verlag, Hungen |
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| CareLit-Permalink: https://app.carelit.de/detail?doc_id=49227 | |
Das Betreuungsgesetz von 1992 hat das alte Recht der Gebrechlichkeitspflegschaft und Vormundschaft für Volljährige ersetzt und die Situation von psychisch Kranken und Behinderten verbessert. Die Änderungen seit Januar 1999 haben jedoch erhebliche Nachteile für Betroffene, Betreuer und Institutionen mit sich gebracht, da das neue Gesetz auf Kostendämpfung abzielt. Es gibt eine Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer, aber auch Einschränkungen bei den Ansprüchen auf Kostenersatz. Des Weiteren werden Unterhaltsansprüche berücksichtigt und die Vergütung der Berufsbetreuer aus der Staatskasse festgelegt. Die Reform des Betreuungsrechts wird kritisiert, da sie primär auf Kosteneinsparungen abzielt und wichtige Fragen, wie Zwangsbefugnisse des Betreuers oder Datenschutz, unbeachtet lässt. Es wird bemängelt, dass die Reform die Strukturen der Betreuungslandschaft gefährdet und die Rechte der Betreuten schlechterstellt. Das Gesetz wird als rückwärtsgewandt und kostenorientiert betrachtet, da es die Zielsetzung des Betreuungsgesetzes von 1992 nicht mehr erfüllt. | |

