Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Ausgabe 7-2001

Verfassungsgericht setzt Altenpflegegesetz aus

Dielmann, G.

Dielmann, G.: Verfassungsgericht setzt Altenpflegegesetz aus. Dr. med. Mabuse-Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, 7-2001, S. 12 bis 13, hpsmedia-Verlag, Hungen

    
CareLit-Permalink: https://app.carelit.de/detail?doc_id=58957


Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Mai 2001 das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vorläufig außer Kraft gesetzt, da Bayern die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angezweifelt hat. Bis zur endgültigen Entscheidung gelten weiterhin die bisherigen landesrechtlichen Regelungen für die Altenpflegeausbildung. Es wird diskutiert, ob der Beruf der Altenpflegerin/ des Altenpflegers als Heilberuf angesehen werden kann und ob die Bundeskompetenz zur Berufszulassung auch die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung umfasst. Der Trend des Ausbildungsplatzabbaus im Gesundheitswesen setzt sich fort, was zu Problemen bei der Fachkräfteversorgung führen könnte. Es wird erwogen, bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes zu erlassen, um die Berufsausbildung in den Gesundheitsberufen zu vereinheitlichen und die Konkurrenz zwischen Bund und Ländern zu beenden.